So lange die anthroposophische Medizin - ebenso wie andere komplementärmedizinische Therapierichtungen - nicht zum verbindlichen Pflichtleistungskatalog aller gesetzlichen Krankenkassen gehört, wird es auch künftig immer wieder einzelne Krankenkassen geben, die aus bestehenden IV-Verträgen aussteigen. Andererseits kommen auch immer wieder andere Krankenkassen neu hinzu, welche sich den entsprechenden IV-Verträgen anschließen (wie zuletzt die BKK Diakonie - die anthroposophische Medizin betreffend).
Eine Fusion mehrerer Krankenkassen ist durch das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Partner gekennzeichnet. Je nachdem, welcher Fusionspartner sich in den Fusionsverhandlungen am Ende primär durchsetzt, bleiben derartige "freiwillige" Leistungsangebote trotz Fusion erhalten oder werden fristgerecht gekündigt - wie bei der IKK Classic (zum 30.09.2011 - Fusion mit der früheren Vereinigten IKK am 01.10.2011 zur neuen bzw. vergrößerten IKK Classic) und der BKK Gesundheit (IV-Vertragskündigung zum 31.12.2011 - Fusion mit der DAK und der BKK Axel Springer am 01.01.2012 zur neuen DAK-Gesundheit).
Den von einem Wegfall dieses "freiwilligen" Leistungsangebotes betroffenen Versicherten bleibt also nichts anderes übrig, als ihre Krankenkasse zu wechseln. Was wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kontrahierungszwanges kein Problem ist: Kein Antragsteller darf auf Grund seines Gesundheitszustandes, seines Alters, seines Einkommens etc. abgelehnt werden - abgewiesene oder auch "abgewimmelte" Interessenten können sich beim Bundesversicherungsamt als zuständiger Aufsichtsbehörde beschweren!