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Aus (vorläufig) für die adjuvante Krebstherapie mit anthroposophischen Mistelpräparaten

Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) vom 19.4.12 - veröffentlich am 20.6.12 im Bundesanzeiger und damit in Kraft getreten - dürfen anthroposophische Mistelpräparate nur noch zur palliativen Therapie zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Diesem Beschluss des GBA ist keine inhaltliche Prüfung der anthroposophischen Mistelpräparate auf Wirksamkeit und therapeutischen Nutzen vorausgegangen. Es handelt sich vielmehr um eine rein formale Anpassung an die Therapiestandards der Schulmedizin.
Das ist eine bittere Entscheidung für alle die Patienten, die bisher die Mistel erfolgreich zur Verhinderung eines Rückfalls oder einer Ausbreitung des Tumors sowie als Ergänzung zur vorbeugenden Standardtherapie eingesetzt haben.
- Trotz großem Engagement konnten die anthroposophisch-medizinischen Verbände und mit ihnen zahlreiche Verbände der Naturmedizin diese Entwicklung leider nicht verhindern.

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