Gefährdungen durch die e-Card
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in ihrer bisher geplanten Form gefährdet
- ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis: Die sensiblen Patientendaten sollen in zentralen Rechnern gespeichert werden, auf die ca. zwei Millionen medizinisch beruflich Tätige (Arzt, Apotheker, Laborangestellte etc.) Zugriff haben. Die technisch bedingte ärztliche Mehrbelastung wird zur Kürzung der ohnehin knappen Zeit für das Arzt-Patientengespräch führen.
- die ärztliche Schweigepflicht: Der Zugriff auf die Daten und deren Missbrauch durch Dritte ist nach Expertenmeinung so nicht zu verhindern.
- die Selbstbestimmung der PatientInnen: Verwaltung, Speicherung, Löschung und Zugriff der eigenen Daten liegen nicht in seiner Hand.
- Patienteninteressen: Die eGK bringt keinen belegbaren medizinischen Nutzen und ist rein wirtschaftlich ausgerichtet.
- Patientensicherheit: PatientInnen können mit Hilfe des elektronischen Rezepts in Risikoklassen eingeteilt werden, die ihnen lebenslang anhaften und sie evtl. in Versicherungsverhältnissen benachteiligen.
- Therapiefreiheit: Die Kosten für dieses Projekt gehen in die Milliarden und verhindern dadurch u.a. die freie Therapiewahl der Patientinnen und Patienten.
- das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung
Forderungen des „Patientenbündnis e-Card“, die bisher nicht erfüllt sind
Vor der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte müsste garantiert sein, dass die folgenden 8 Forderungen erfüllt sind:
- Das Gespräch und das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und PatientIn muss weiterhin möglich sein.
- Die ärztliche Schweigepflicht muss garantiert sein. Die persönliche Verantwortung des Arztes/der Ärztin darf nicht durch die problematische Sicherheit eines Rechnersystems ersetzt werden.
- Die Möglichkeiten für ein persönliches Patiententagebuch müssen geprüft werden, z.B. durch USB-Technologie oder mit Einführung eines papierenen Modells.
- Die Freiwilligkeit bei der Einwilligung zur elektronischen Datenspeicherung darf nicht durch ökonomischen Druck, Bonus-Versprechen o.ä. eingeschränkt werden.
- Die uneingeschränkte Einsichtsmöglichkeit der PatientInnen in Krankenakten, Daten und deren Verwaltung (Speicherung und Löschung) muss gewährleistet sein.
- Die e-Card muss einfach zu handhaben sein. Dazu gehören eine laienverständliche Sprache und eine durchschaubare technische Umsetzung.
- Die e-Card darf das Recht der PatientInnen auf eine unvoreingenommene ärztliche Zweitmeinung nicht behindern.
- Die e-Card muss absolute Datensicherheit gewährleisten (keine zentrale Datenspeicherung). Der langfristige Schutz vor Fremdnutzung muss gesetzlich garantiert sein.
Für das Patientenbündnis e-Card
BundesArbeitsGemeinschaft der Patientenstellen - BAGP, www.bagp.de
gesundheit aktiv. anthroposophische heilkunst.e.v., www.gesundheitaktiv-heilkunst.de