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Aus für den elektronischen Entgeltnachweis „Elena“

Seit 2010 mussten Arbeitgeber die früher nur auf Papier erfassten Daten der Arbeitnehmer monatlich an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Datenschützer fürchteten, dass „Elena“ zu unübersehbarem Missbrauch sensibler Daten wie Informationen über Streikteilnahmen oder Fehlzeiten am Arbeitsplatz führen würde.

Genau mit dieser Begründung – der notwendige datenschutzrechtliche Sicherheitsstandard sei „in absehbarer Zeit nicht flächendeckend“ zu erreichen – haben sich Wirtschafts- und Arbeitsministerium nun darauf verständigt, dieses Verfahren einzustellen.

Die explosionsartig angestiegenen Kosten durch „Elena“ werden für beide Ministerien ein mindestens ebenso entscheidender, wenn auch verschwiegener, Grund für das Aus gewesen sein.

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