Laut jüngstem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) kann die anthroposophische Misteltherapie nur noch zur palliativen Therapie (bei nicht heilbaren, insbesondere inoperablen oder metastasierenden Krebserkrankungen) auf Kassenrezept verordnet werden.
Damit entfällt die Erstattung für die adjuvante Misteltherapie, die von den Patienten in Zukunft selbst bezahlt werden muss. Das ist eine bittere Entscheidung für alle die Patienten, die bisher die Mistel erfolgreich zur Verhinderung eines Rückfalls oder einer Ausbreitung des Tumors sowie als Ergänzung zur vorbeugenden Standardtherapie eingesetzt haben.
Das Urteil bezieht sich auf die Frage, inwieweit das Bundesgesundheitsministerium inhaltlich Einfluss auf die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossene Arzneimittelrichtlinie nehmen darf. Weder die zahlreichen guten Erfahrungen mit der bisher erstatteten adjuvanten Misteltherapie noch die umfangreichen Studien zur Wirksamkeit der Misteltherapie waren Gegenstand des Verfahrens.
Der juristische Streit geht weiter
Das Urteil bedeutet noch kein endgültiges Aus für die adjuvante Misteltherapie. Deshalb wird der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD), der für die verschiedenen Verbände der Anthroposophischen Medizin gesundheitspolitisch aktiv ist, sich dafür einsetzen, dass die anthroposophischen Mistelpräparate zukünftig auch in der adjuvanten Therapie wieder erstattungsfähig werden. Mitgetragen und intensiv unterstützt wird der DAMiD von unserem Patientenverband gesundheit aktiv, der den komplementärmedizinisch interessierten und engagierten Patienten in der Gesundheitspolitik eine Stimme gibt.
Die Krankenkassen dürfen die adjuvante Misteltherapie bezahlen – müssen es aber nicht.
Schreiben Sie an Ihre Krankenkasse
Beantragen Sie die Kostenübernahme für die adjuvante Misteltherapie
Einen Musterentwurf für ein Schreiben an die Krankenkasse finden Sie hier.
Untermauern Sie Ihre Argumentation mit der rechtlichen Stellungnahme der GAÄD von RA Hesse.
Drucken Sie die Stellungnahme aus und fügen Sie diese Ihrem Schreiben bei.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Vertretung Ihrer Interessen.
gesundheit aktiv hat sich an die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gewandt
und gebeten, sich für die Wiederaufnahme der adjuvanten Misteltherapie in die Kassenerstattung einzusetzen.