Berlin, 8. August 2018. Seit 2012 können Ärzte mit einem Bluttest („Praena-Test“) feststellen, ob ein ungeborenes Kind möglicherweise das Down-Syndrom hat. Dafür wird der Schwangeren zwischen der neunten und zwölften Woche Blut entnommen. Der Test ist in Deutschland zugelassen, muss aber privat bezahlt werden. Bisher wird das Down-Syndrom (Trisomie 21) vor allem durch eine Gewebeprobe aus den Eihüllen (Chorionzotten-Biopsie) in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche oder durch eine Fruchtwasser-Untersuchung (Amniozentese) ab der 16. Woche festgestellt.

Wird der Test Kassenleistung?

Der neue Bluttest könnte bald Kassenleistung sein. Schon seit 2016 befasst sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit dem Thema. Dieses Gremium aus Ärzten und Krankenkassen legt fest, welche Leistungen von der Krankenkasse bezahlt werden müssen. Im Rahmen der Prüfung hat der G-BA das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragt, die Zuverlässigkeit des Tests zu bewerten.

Im Juni 2018 kam das Institut zu folgendem Ergebnis: „Für Trisomie 21 sind die Tests mit über 99 Prozent ähnlich sensitiv und spezifisch wie die invasiven Methoden“. Gleichzeitig hatte der G-BA immer wieder explizit betont, dass das Gremium das Verfahren wissenschaftlich-technisch überprüfen könne, es aber Aufgabe des Gesetzgebers sei, eine ethisch-politische Diskussion über das Verfahren zu führen.

Gesellschaftliche Debatte gefordert

Inzwischen haben sich zehn Bundestagsabgeordnete aus fünf Bundestagsparteien in einem interfraktionellen Positionspapier mit dem Titel „Vorgeburtliche Bluttests – wie weit wollen wir gehen?“ zusammengeschlossen, um gemeinsam eine Ethikdebatte anzustoßen. Die unterzeichnenden Abgeordneten von CDU/CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen werben derzeit in ihren Fraktionen um Unterstützung.

Diagnostik am Scheideweg?

„Man kann den Abgeordneten, die sich für eine Debatte zur vorgeburtlichen Diagnostik stark machen, nur gratulieren“, meint Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführender Vorstand von GESUNDHEIT AKTV. „Denn wir müssen uns über eines klar sein: Wenn der Bluttest Kassenleistung ist, wird er quasi zur Routineuntersuchung in der Schwangerschaft. Damit erhöht sich weiter der gesellschaftliche Druck auf die Eltern, ihr ungeborenes Kind ‚testen‘ zu lassen. Das Recht auf Nichtwissen könnte gesellschaftlich ins Abseits geraten und einen Automatismus in Gang setzen. Schon heute werden rund 90 Prozent der Schwangerschaften abgebrochen, wenn sich herausstellt, dass das Kind mit dem Down-Syndrom zur Welt kommen wird. Wir von GESUNDHEIT AKTIV setzen uns schon lange für eine offene und transparente Debatte rund um die vorgeburtliche Diagnostik ein – unter anderem mit unserem Projekt Aufklärung Pränataldiagnostik mit Schüler*innen aus verschiedenen Schulen.“

Weitere Informationen
Da die heutigen Schüler die Eltern von morgen sind, wollten wir mit ihnen ins Gespräch kommen. Dafür hat GESUNDHEIT AKTIV mit Partnern im Herbst 2017 ein experimentelles Lern- und Erfahrungsprojekt zur Pränataldiagnostik gestartet. Wir haben Schülerinnen und Schüler eingeladen, selber zu entdecken, welche Erfahrungen Eltern und Betroffene gemacht haben. Mehr unter: www.schulprojekt-aufklärung-pnd.de

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