Selten gab es ein Gesetz, das derart umstritten und unausgereift war wie das am 14. November vom Bundestag verabschiedete „Masernschutzgesetz“ für Kinder. Demnach müssen jetzt Kinder, die in einer Kita betreut werden sollen, ab dem 1. Lebensjahr nachweisen, einmal gegen Masern geimpft worden zu sein, am dem 2. Lebensjahr ist auch die zweite Impfung obligatorisch. Auch Schulkinder müssen belegen, dass ein entsprechender Impfschutz besteht. Andernfalls wird ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig.

Das Gesetz ignoriert nicht nur die Fakten (es gibt weder eine Impfmüdigkeit noch einen Anstieg der Masernfälle innerhalb der vergangenen Jahre, und die meisten – 60 Prozent – betrafen Erwachsene,) und den Rat der Fachleute (lieber besser aufklären statt eine Impfung erzwingen), sondern es setzt auch noch wesentliche Grundrechte außer Kraft, die in der Verfassung festgeschrieben sind (z. B. das Recht auf körperliche Unversehrtheit, das Elternrecht, Gleichheitsrechte von Eltern und Kindern, Ärztinnen und Ärzten). Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ hat deshalb angekündigt, Eltern und Kolleg*innen zu unterstützen, die beim Verfassungsgericht Beschwerde gegen dieses Gesetz einreichen wollen. „Eine so drastische Einschränkung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung ist durch die Masernfälle, die heute noch in Deutschland auftreten, nicht zu rechtfertigen“, sagt Michael Friedl, Kinder- und Jugendarzt in Heidelberg und Mitglied des Vorstands des Vereins. Dies umso weniger, als die Impfbereitschaft innerhalb der Bevölkerung keineswegs ab-, sondern eher noch zunimmt. Bei der Einschulung sind 95 Prozent der Kinder gegen Masern geimpft. Mit Aufklärung und entsprechenden weiteren Maßnahmen sei das Ziel, die Masern zu eliminieren, eher leichter zu erreichen als mit einem Impfzwang. Noch dazu, wo es keinen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt, sondern nur als Kombination mit Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken.

Ein Verein selbst kann aus formal-rechtlichen Gründen keine Verfassungsbeschwerde einlegen, wohl aber betroffene Eltern und Ärzt*innen. Sie will der Verein nach Kräften dabei unterstützen.

Quellen:
Rheinische Post online, 15. November 2019
Webseite des Vereins Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.

Hinweis:
Betroffene Eltern, Erzieher*innen, Lehrer*innen sowie Menschen in Gesundheitsberufen können sich auch an die neu gegründete Initiative für freie Impfentscheidung wenden, die eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet.

Video:
Hier finden Sie eine kurze Gesamtschau über die Veranstaltung „Die Impfpflicht können wir uns Spahn!“ - mit Ausschnitten der Podiumsdiskussion, Statements, Eindrücken von den Experten-Beratungstischen und viel, viel Atmosphärischem... Zum Video.

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