Wie es Patient*innen mit einem bestimmten medizinischen Verfahren geht, wurde bislang weitgehend negiert. Das soll sich jetzt ändern. Am 19. Dezember 2019 gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bekannt: „Ergebnisse aus Patientenbefragungen sollen zukünftig als zusätzliche Datenquelle in die Beurteilung der Qualität medizinischer Leistungen eingehen. (...) Damit soll die Perspektive der Patientinnen und Patienten bezogen auf Behandlungserfahrungen und -ergebnisse besser berücksichtigt werden.“

Den Anfang macht das Qualitätssicherungsverfahren bei der Aufdehnung von verstopften Herzkranzgefäßen im Rahmen eines Herzkatheters (Perkutane Koronarintervention), wie sie bei einem drohenden oder bereits erfolgten Herzinfarkt vorgenommen wird. Der G-BA hatte das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit den nötigen Vorarbeiten dazu beauftragt.  

„Die Patientinnen und Patienten werden detailliert nach Fakten befragt, die für die Qualität ihrer Versorgung wichtig sind“, sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. „Die Leistungserbringer, also Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, erhalten damit ein standardisiertes Patienten-Feedback zur geleisteten Behandlung.“ Die Angaben werden anhand von Fragebögen erhoben, die jährlich an 200 Patient*innen pro Krankenhaus/Arztpraxis verschickt werden. Die Antworten wertet das IQTIG dann aus und spiegelt sie der jeweiligen Einrichtung und ebenso den Landesarbeitsgemeinschaften zurück, so dass Auffälligkeiten direkt geklärt werden können. 

GESUNDHEIT AKTIV meint
Na endlich – möchte man da sagen. Wenn sich das Gesundheitswesen ein wenig weiter bewegt, dann ist es sicher ein Meilenstein, wenn Patientinnen und Patienten ein Wörtchen mitzureden haben, wenn es um die Bewertung von Qualität geht. Woran wird diese überhaupt festgemacht? In der Regel müssen wir uns auf von Fachkommissionen definierte abstrakte Maße verlassen, sogenannte Struktur- und Prozessparameter, von denen man annimmt, dass sie das messen, was sie aussagen. Wenn nun künftig Patient*innen um ihre Einschätzung gebeten werden, so geht es erstmals um eine Ergebnisqualität, also genau das, was bei den Patientinnen und Patienten wirklich ankommt. Es bleibt zu hoffen, dass dies erst der Anfang ist. Und es bleibt zu fordern, dass alle relevanten medizinischen Maßnahmen immer auch von Patient*innen mit beurteilt und bewertet werden, wenn es um die Frage geht, wie sie zu verbessern oder zu finanzieren sind.

Quellen:
Pressemitteilung des G-BA vom 19. Dezember 2019
aerzteblatt.de 23. Dezember 2019

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