Die Dynamik in der kontrovers geführten Debatte um die Homöopathie verharrt auf hohem Erregungs-Niveau. Inzwischen hagelt es alle paar Wochen oder Monate neue Angriffe und Vorwürfe, so auch in diesem Frühjahr. Zuerst wurden die freiwilligen Satzungsleistungen der Krankenkassen heftig kritisiert, zu denen auch Leistungen der Homöopathie gehören. Es war von jährlich 1,5 Milliarden Euro die Rede. Und auch wenn Satzungsleistungen völlig unterschiedliche Leistungen wie Reiseimpfungen, häusliche Krankenpflege oder Präventionskurse umfassen – hängen blieb vor allem der Vorwurf, dass die Homöopathie quasi durch die Hintertür im großen Stil bezahlt und unterstützt wird. „Teures Marketing“ titelte das Deutsche Ärzteblatt am 7. April 2017. Viele Medien griffen diese Perspektive ungeprüft auf.

Kurz darauf preschte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor – immerhin das zentrale Selbstverwaltungsorgan aller niedergelassenen ÄrztInnen und psychologischen Psychotherapeut/innen. Die KBV hatte in einem Acht-Punkte-Plan, der pünktlich zum Start des Bundestagswahlkampfes veröffentlicht wurde, ihre politischen Ziele für die kommenden Jahre präsentiert. Obwohl die Homöopathie in diesen acht Vorschlägen nicht genannt wurde, wurde in der dazugehörigen Pressemitteilung gefordert, die Homöopathie als Satzungsleistung zu verbieten. Zitiert wurde Andreas Gassen, Chef der KBV, so dass es danach aussah, als sei diese Forderung Teil des Acht-Punkte-Plans. Dass es sich dabei „nur“ um die persönliche Meinung des KBV-Chefs handelte, ging im Mediengetöse jedoch unter.

„Das Beispiel zeigt sehr gut, dass inzwischen auf allen Ebenen gegen die Homöopathie agitiert wird – obwohl die Nachfrage der Patienten nach wie vor hoch ist“, kommentiert Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführender Vorstand von GESUNDHEIT AKTIV, die erneuten Angriffe. „Es ist ein echtes Unding, dass die KBV jetzt durch geschicktes Navigieren in ihrer Pressearbeit den Eindruck erweckt, die immerhin rund 150.000 Kassenärzte seien gegen die Homöopathie. Davon kann keine Rede sein. Trotzdem nutzen die Homöopathie-Gegner jede Möglichkeit, um sich gemeinsam gegen die Homöopathie zu positionieren. Die KBV-Aktion kann getrost als Protest gegen den großen Homöopathischen Weltärztekongress Mitte Juni 2017 in Leipzig verstanden werden. Getreu dem Motto, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.“

Angenehm unaufgeregt meldet dagegen die Krankenkasse BKK-VBU (am 23. Mai), dass sie auch weiterhin Leistungen wie Anthroposophische Medizin, Homöopathie oder Osteopathie als Satzungsleistungen erstatten wird. „Wir möchten Menschen, die sich aktiv und eigenverantwortlich mit ihrer Gesundheit auseinandergesetzt haben, so aufgeschlossen wie möglich dabei unterstützen“, so ein Sprecher der BKK VBU. 

Auch Andreas Schöfbeck, Vorstand der Krankenkasse BKK ProVita, bezog im Focus (Ausgabe 12/2017) Stellung für die Homoöpathie und die Kostenübernahme und forderte, "der wissenschaftlichen Ergründung und Begleitung einen hohen Stellenwert zuzuordnen."  

Der 72. Homöopathische Weltärztekongress findet vom 14. bis 17. Juni 2017 in Leipzig statt und wird vom Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) ausgerichtet.

Quelle: „Kassenärzte fordern Homöopathie-Verbot für Krankenkassen“, Deutsche Apotheker-Zeitung online, 22. Mai 2017

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