Jetzt ist es endgültig: Das sogenannte „Masernschutzgesetz“ tritt zum 1. März 2020 in Kraft – trotz aller Proteste, Petitionen und Eingaben beim Bundespräsidenten. GESUNDHEIT AKTIV hat sich tatkräftig daran beteiligt zu verdeutlichen, dass die Impfpflicht gegen Masern überflüssig, sinnlos und übergriffig ist. Die Politik jedoch haben all die sorgfältig vorgetragenen Fakten nicht gekümmert. In beispielloser Ignoranz hat sich die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag darüber hinweggesetzt und das Gesetz durchgewunken. Jetzt hat Bundespräsident Steinmeier den letzten noch ausstehenden Schritt getan und das Gesetz unterschrieben. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird es damit rechtskräftig.

Das bedeutet:

  • Kinder, die bisher nicht in einer Tageseinrichtung untergebracht sind, müssen ab dem 1. März 2020 einen Nachweis beibringen, dass eine Immunität gegen Masern besteht (Impfpass oder entsprechende ärztliche Bescheinigung).
  • Kinder, die am 1. März 2020 bereits eine Tageseinrichtung besuchen, müssen die Masernimmunität bis spätestens 1. Juli 2021 nachweisen.
  • Kinder, die im Herbst 2020 eingeschult werden, müssen zu ihrer Einschulung einen Nachweis über die Masernimmunität vorlegen.
  • Erfolgen diese Nachweise gegenüber den Einrichtungen/Schulen nicht, so sind diese verpflichtet, eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt zu machen.
  • Beschäftigte, die nach 1970 geboren worden sind und Kinder/Jugendliche in Kindertagesstätten oder Bildungseinrichtungen betreuen, oder die in Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Patientenkontakten tätig sind, müssen ebenfalls einen Nachweis über eine Masernimmunität erbringen.
  • Wer die Impfpflicht gegen Masern missachtet, kann von der Tagesbetreuung in den Gemeinschaftseinrichtungen ausgeschlossen werden. Da die Schulpflicht Vorrang hat vor der Impfpflicht, ist ein Ausschluss vom Unterricht für diese Kinder nicht möglich. Wer die Impfung verweigert, begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden kann.

Der nächste Schritt nun wird es sein, Eltern darin zu unterstützen, eine Verfassungsklage gegen das Gesetz anzustrengen. Auf Anregung der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ (ÄIIE) und von GESUNDHEIT AKTIV e.V. hat sich mit der „Initiative Freie Impfentscheidung e.V.“ ein neuer Verein gegründet, der die spezifischen Interessen von Betroffenen vertreten wird. Gemeinsam mit den ÄIIE wird der Verein Eltern darin unterstützen, eine Verfassungsklage gegen das Gesetz zu führen. 

Weitere Informationen: 
Initiative freie Impfentscheidung e. V.
Ärzte für individuelle Impfentscheidung

Medien-Tipp:
Masern-Impfpflicht: Allheilmittel für das Allgemeinwohl?, NDR 1 Sendung "Jetzt reicht's"
Im Podcast oder zur Sendung am Donnerstag, den 13. Februar 2020, 19:00 bis 20:00 Uhr, Gesprächsrunde u. a. mit Stefan Schmidt-Troschke

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