Vielen Bürger:innen und Patient:innen fällt es zunehmend schwerer, sich in unserem Gesundheitssystem zurechtzufinden und beispielsweise Behandlungsoptionen abzuwägen oder Leistungsansprüche durchzusetzen. Deshalb gibt es die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), die Hilfestellung bietet bei Problemen oder Informationen zur Entscheidungsfindung. Ursprünglich war die UPD als reines Non-profit-Unternehmen gestartet, befand sich von 2006-2015 in der Trägerschaft des Sozialverbandes VdK, dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP). Der kostenlose Beratungsdienst geschieht in gesetzlichem Auftrag, ist Teil der Regelversorgung und wird aus den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert. 2016 wurde die UPD allerdings im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung als Tochterfirma an die Sanvartis GmbH übertragen, was seinerzeit für ordentlich Kritik sorgte, da das Unternehmen bis dahin hauptsächlich Callcenter für Krankenkassen betrieben hatte. Im August 2018 wurde dann bekannt, dass die UPD an die ebenfalls private Careforce GmbH weiterverkauft wurde. Besonders pikant daran: Die Careforce GmbH war bislang ausschließlich als Personal- und Betriebsdienstleister für die pharmazeutische Industrie tätig geworden. Es stellt sich also schon länger die Frage, wie unter diesen Bedingungen, neutrale und unabhängige Patientenberatung überhaupt möglich sein kann? Die nötige Reform wird von der Politik aber seit längerem aufgeschoben, zum Ende der letzten Legislaturperiode konnte sich die Regierung nur auf eine Übergangslösung verständigen. Um die Sache nun endlich voranzutreiben, haben der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dieser sieht die Errichtung einer Stiftung bürgerlichen Rechts als Träger für die UPD vor. Damit soll eine dauerhafte und unabhängige Struktur geschaffen werden, die vor allem konsequent parteilich für Patientinnen und Patienten handelt. So sollen in den künftigen Stiftungsorganen neben den Initiatoren des Gesetzesentwurfs weitere Vertreter:innen aus der Patienten-und Verbraucherberatung beteiligt sein, so zum Beispiel auch der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, oder Vertreter:innen der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe und anderer Patientenorganisationen.

Quelle: Tagesspiegel Background Gesundheit

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