Newsletter Dezember 2020 – Die Kostenübernahme für anthroposophische Medikamente ist für viele Patientinnen und Patienten immer wieder ein zäher Kampf. Nur allzu oft wurde er schon verloren – jetzt gab es dazu endlich mal ein positives Urteil. Das Amtsgericht Backnang hatte eine beklagte Private Krankenversicherung am 17. September 2019 zur Kostenübernahme für eine Reihe anthroposophischer Arzneimittel verurteilt (Az: 6 C 918/17). Dagegen legte die Kasse Berufung beim Landgericht Stuttgart ein, das am 11. November 2020 das erstinstanzliche Urteil bestätigte (Az: 4 S 246/19). 

Der Kläger litt unter einer ganzen Reihe von teils chronischen Krankheiten: reaktive Depressionen, chronisch intermittierende akute Gastritis (Magenschleimhautentzündung), Cholezystopathie (Erkrankung der Gallenblase), generalisiertes Wirbelsäulensyndrom bei Skoliose (Schmerzen aufgrund einer Wirbelsäulenverkrümmung), Hüftgelenksarthrose, Schilddrüsenüberfunktion, Anämie (Blutarmut, Mangel an roten Blutkörperchen), Leukopenie (Mangel an weißen Blutkörperchen) sowie diverse weitere Beschwerden.

Das Gericht hat nun verfügt, dass die Krankenversicherung für folgende Arzneimittel die Kosten übernehmen muss: Pulmo/Tartarus stibiatus I; Hepar Magnesium D4; Articulatio coxae; Tendo/Allium cepa comp.; Hepar/Stannum I; Pulmo/Ferrum; Bronchi Plantago Inject; Cuprum aceticum comp.; Cartilago comp.; Disci/Rhus tox comp. Ausschlaggebend war dafür auch das Gutachten des gerichtlich beauftragten Sachverständigen (Professor eines universitären Zentrums für Naturheilkunde), der sowohl die medizinische Notwendigkeit wie auch die „in der Praxis erfolgversprechende Eignung“ der eingesetzten Anthroposophika bestätigte.

Die beklagte Krankenversicherung war sich im Lauf des Prozesses allerdings nicht zu schade, die Arzneimitteleigenschaft der eingesetzten Präparate sowie deren Zulassungsstatus trotz vorgelegter Belege aus der Datenbank des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bis zum Schluss zu bestreiten.

So hat dieses mit vier Jahren sehr langwierige Gerichtsverfahren mit vier mündlichen Verhandlungen in zwei Instanzen für den Patienten nun doch noch ein gutes Ende gefunden.

Quelle:
Eigener Bericht