Die Bundesländer fordern Änderungen am bisherigen Kabinettsentwurf zur Masern-Impfpflicht. Insbesondere wurde bemängelt, dass Kindern, die keine Impfung nachweisen können, künftig die Aufnahme in Gemeinschaftseinrichtungen verwehrt werden könne. Damit würde der Zugang zu Bildungseinrichtungen und damit die Chancengleichheit konterkariert. Auch lehnt der Bundesrat die geplante Bußgeldregelung ab, wonach die Kita-Leitungen zur Kasse gebeten werden können, wenn sie ungeimpfte Kinder aufnehmen.

Man darf gespannt sein, ob und wie der Gesundheitsminister jetzt darauf reagiert, denn der Bundesrat muss – zumindest bislang – diesem Gesetz nicht zustimmen. Am 18. Oktober steht das Gesetz zur ersten Lesung im Bundestag auf der Tagesordnung.

In der Tatsache, dass es nach wie vor keinen Einzelimpfstoff gegen Masern gibt, sieht Spahn jedoch keine Hürde. Es bestehe kein Bedarf an einem solchen Einzelimpfstoff, meinte er, weil das Vorhandensein des Kombi-Impfstoffes der Impfpflicht nicht im Wege stehe. Die Impfstoffe seien bewährt und gut verträglich, auch hätten die Verfassungs-Juristen dazu keine Einwände gehabt.

Diese Nonchalance erscheint umso fragwürdiger, als eine Studie in den USA gerade zu dem Ergebnis gekommen ist, dass der Mumpsimpfstoff offenbar seine Wirksamkeit verliert. Offenbar unterscheiden sich die Mumpsviren inzwischen von den für den Impfstoff verwendeten Ausgangsviren, die noch aus 1963 stammen.

Es gibt allerdings sehr wohl verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz! So wird auf einer Informations- und Diskussionsversanstaltung der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ am 12. Oktober im „Kosmos“ in Berlin u. a. ein juristisches Gutachten vorgestellt, aus dem klar hervorgeht: Dieses Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist verfassungswidrig!

Informieren Sie sich aus erster Hand – kommen Sie am 12. Oktober ab 16 Uhr ins „Kosmos“! Hier können Sie ein Ticket erwerben. Und hier erfahren Sie mehr zum Ablauf der Veranstaltung. GESUNDHEIT AKTIV unterstützt die Veranstaltung als Kooperationspartner.

Quellen:
Deutsche Apotheker-Zeitung, 29. August 2019 und 23. September 2019
aerzteblatt.de, 3. September 2019

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