In der Gesundheitspolitik steht zu Beginn des Jahres das Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) ganz oben auf der Agenda. Die von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagenen zahlreichen Änderungen sollen dafür sorgen, dass Versicherte und Patient*innen schneller Arzt-Termine bekommen und sich die Gesundheitsversorgung insgesamt verbessert.

Streit um Wahltarif

In diesem Zuge plant Spahn unter anderem, den Wahltarif für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen abzuschaffen. Seit 2007 können alle gesetzlich Versicherten diesen Tarif abschließen, sofern er von ihrer Krankenkasse angeboten wird. Damit kann der Erstattungsrahmen für komplementärmedizinische Arzneimittel erweitert werden. Was nicht unerheblich ist, wenn man bedenkt, dass sich die große Mehrheit der Deutschen (75 Prozent) ein Miteinander von Naturmedizin und Schulmedizin wünschen. Zudem profitieren insbesondere chronisch Kranke von den unterschiedlichen natürlichen Heilverfahren, die ihre Lebensqualität entscheidend verbessern können.

Das Gesundheitsministerium begründet die Streichung des Wahltarifs wiederum damit, dass er bis dato von nur sehr wenigen Versicherten genutzt werde. Jedoch gibt es zahlreiche Gegenstimmen, die sich klar gegen die Abschaffung aussprechen – aus gutem Grund.

Chronisch Kranke benachteiligt

Genauer betrachtet wäre de facto eine Leistungskürzung die Folge, denn die bisher sehr häufig in Anspruch genommenen Satzungsleistungen für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen sind seitens der Krankenkassen freiwillig. Die Krankenkassen können sie gegenüber ihren Versicherten jederzeit kündigen oder kürzen. Überdies reichen diese Leistungen aus Sicht betroffener Patient*innen oft nicht aus, ihren eigentlichen Bedarf an Arzneimitteln abzudecken. Vor allem chronisch kranke Patient*innen würden schnell ins Hintertreffen geraten. So ist der Wahltarif auch in Zukunft relevant für die Versorgung der Patienten und den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.

Als Bürger- und Patientenverband setzt sich GESUNDHEIT AKTIV dafür ein, dass Versicherte mit dem Wahltarif weiterhin die Freiheit haben, selbst wählen zu können, welche Medizin sie erstattet haben möchten. Denn solange die besonderen Therapierichtungen nicht gesetzlich in der Regelversorgung verankert sind, müssen zumindest alle bisher bestehenden Versorgungsinstrumente für Patient*innen erhalten bleiben. Das fordern auch viele weitere Verbände, unter anderem die Hufelandgesellschaft, der Kneipp-Bund und der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH). Auf politischer Ebene gibt es ebenfalls Rückenwind. Bereits Ende November 2018 hat sich der Bundesrat klar als Fürsprecher positioniert und sich für den Erhalt des Wahltarifs ausgesprochen. In diesem Fall ist seine Zustimmung zum Gesetz jedoch leider nicht notwendig.

Am 16. Januar findet eine Anhörung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz statt, zu dem der Gesundheitsausschuss des Bundestags Experten eingeladen hat. In den darauffolgenden Wochen wird sich im Bundestag entscheiden, ob der Wahltarif erhalten bleibt. Am 1. April 2019 soll das TSVG dann in Kraft treten.

Weitere Informationen
Der Bundesverband Patienten für Homöopathie hat nachgefragt. Erfahren Sie hier, wie Abgeordnete der einzelnen Fraktionen zu dem Wahltarif stehen.

zurück zur Übersicht