Berlin, 3. Dezember 2018. Unter dem sprechenden Titel „Versichertenentlastungsgesetz“ verabschiedete der Bundestag Mitte Oktober 2018 ein Gesetz, das unter anderem vorsieht, nach 13 Jahren die paritätische Finanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder einzuführen. Damit zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge nun wieder zu gleichen Teilen, inklusive der kassenindividuellen Zusatzbeiträge. Außerdem sollen die Mindestbeiträge für Kleinselbstständige gesenkt werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Weniger für die Kranken-, mehr für die Pflegeversicherung

Insgesamt werden die Versicherten aber nicht mehr Geld im Portemannaie haben, weil ab 2019 die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,5 Prozentpunkte auf nunmehr 3,05 Prozent angehoben werden. Kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Lebensjahr zahlen wie bisher 0,25 Prozent mehr. „Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen begrüßt die Beitragssenkungen, hätte sich aber im Sinne eines Patientenentlastungsgesetzes weitreichendere Maßnahmen wie die Absenkung der Zuzahlungen für Heil-, Hilfs- und Arzneimittel gewünscht und Leistungserweiterungen z.B. für Seh- und Hörhilfen sowie Zahnersatz befürwortet“, kommentierte die BundesArbeitsGemeinschaft der Patientenstellen und Initiativen.

Die Grünen kritisierten das Gesetz, da es dazu beitrage, den „Wettbewerb um die niedrigsten Beitragssätze“ weiter anzuheizen. Es fehlten Vorschläge, wie der Wettbewerb um die beste Versorgung gestärkt werden könne, hieß es im Bundestag. 

Weitere Informationen
Weitere Infos zum Versichertenentlastungsgesetz gibt es beim Bundesministerium für Gesundheit

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