Impfschäden sind schwierig nachzuweisen. Bisher mussten die Patienten beweisen, dass sie einen Impfschaden erlitten haben – für viele Betroffene ein aussichtsloses Unterfangen. Nun gibt es jedoch ein neues Urteil (Aktenzeichen: C-621/15), das aufhorchen lässt: Ende Juni 2017 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ernsthafte Indizien ausreichen, um die Beweislast bei einem möglichen Impfschaden zugunsten eines geschädigten Patienten umzukehren.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Patienten in Frankreich, der 1998 und 1999 gegen Hepatitis B geimpft wurde. Kurz darauf bekam er Multiple Sklerose (MS) und starb 2011 an der chronisch entzündlichen Nervenerkrankung. 2006 hatten der Patient und seine Familie den Impfhersteller Sanofi Pasteur auf Schadensersatz verklagt. Die französischen Gerichte hatten die Klage abgewiesen, da es für eine Multiple Sklerose als Folgeschaden einer Hepatitis-Impfung keinen wissenschaftlichen Nachweis gebe.

Umkehrung der Beweislast?

Der Fall wurde schließlich an den Europäischen Gerichtshof übergeben. Der EuGH entschied nun, dass bei „fehlendem wissenschaftlichen Konsens“ auch „klare und übereinstimmende“ Indizien – wie zum Beispiel die Häufung von Fällen nach einer Impfung – ausreichen würden, um Schadensersatzklagen zuzulassen. Damit dürfte die Beweisführung für Patienten, die vor nationalen Gerichten klagen, leichter werden. „Ein ‚Bündel ernsthafter, klarer und übereinstimmender Indizien‘ kann ausreichen, um die Haftung für ein Arzneimittel zu begründen“, schrieb das Deutsche Ärzteblatt am 27. Juni 2017.

"Dieses Urteil können wir nur begrüßen, auch wenn es zunächst kaum Auswirkungen haben dürfte auf die bundesdeutsche Situation. Seit langem fordert unser Bürger- und Patientenverband eine Umkehrung der Beweislast: Immerhin sind es staatliche Organe, die der gesamten Bevölkerung Impfungen empfehlen, die von der Industrie entwickelt und als für „sicher“ befunden worden sind. Auch und gerade in den häufigen unklaren Situationen sollten daher Staat und Industrie im Zweifel haften.", ergänzt Stefan Schmidt-Troschke von GESUNDHEIT AKTIV.

Weitere Informationen
„EuGH stärkt Patienten-Position“, Ärzte Zeitung, 21. Juni 2017

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