Die Corona-Pandemie hat viele Menschen zumindest mental weiter fest im Griff. Als Lösung stellt sich für viele nach wie vor eine verpflichtende Impfung dar. Ab dem 15. März gilt zunächst schon mal die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht. Gesundheitsminister Lauterbach fordert weiter auch lautstark eine allgemeine Impfpflicht.

Am 17. März wird es im Deutschen Bundestag erneut um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Corona-Virus gehen. Die Bundesregierung hat bisher keinen eigenen Entwurf eingebracht, obwohl sich der Kanzler und der Gesundheitsminister, aber auch zahlreiche weitere Angehörige der Regierungsfraktionen durchaus deutlich für eine Impfpflicht ab 18 Jahren ausgesprochen haben. Insgesamt liegen inzwischen 4 Anträge vor:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw11-de-impfpflicht-881824

  • Abgeordnete der SPD, der Grünen und der FDP legten am Freitag einen Entwurf für ein "Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2" vor. Nach ihren Vorstellungen sollen die Krankenkassen zunächst bis 15. Mai alle Erwachsenen persönlich kontaktieren und über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren. Ab 1. Oktober müssen dann alle Erwachsenen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland Nachweise über drei Impfungen oder als Genesene haben und sie auf Anforderung vorlegen - bei Behörden oder der Krankenkasse.
  • Eine Gruppe von Abgeordneten ebenfalls aus der Ampel-Koalition um den Arzt Andrew Ullmann sieht eine verpflichtende Beratung für alle Menschen ab 18 Jahren vor, die noch nicht geimpft sind und durch die auch die Zögerlichen erreicht werden sollen. Die Krankenkassen sollen zuvor ihre Versicherten nach ihrem Impfstatus fragen und sie entsprechend melden. Erst wenn sich zeigt, dass die Impfquote bis zum 15. September nicht ausreichend erhöht ist, soll vom Bundestag eine Impfpflicht für die Über-50-Jahrigen beschlossen werden. Entscheidend allerdings für die Bewertung soll die Entwicklung des Infektionsgeschehens sein.
  • Ein weiterer Antrag kommt aus den Reihen der CDU/CSU. Inhaltlich ähnelt das Vorgehen dem aus dem Antrag für eine Impfpflicht ab 50 Jahre. Auch hier soll nach einer gestuften Überprüfung des Impfstatuts und der Infektionslage erst später durch den Bundestag darüber entschieden werden, ob es überhaupt zu einer Impfpflicht kommt. Entscheidender Unterschied allerdings ist, dass die Union ein Impfregister einführen will. Gekoppelt an die Steuer-Identifikationsnummer jeder Bürgerin/jedes Bürgers soll der Impfstatus festgehalten und registriert werden. CDU und CSU sprechen sich darüber hinaus für einen "gestuften Impfmechanismus" aus, den Bundestag und Bundesrat bei verschärfter Pandemielage und in Abhängigkeit von der Gefährlichkeit der Virusvariante, der Wirksamkeit der verfügbaren Impfstoffe und der Immunität der Bevölkerung in Kraft setzen könnten. Dieser könnte dann auch eine Impfpflicht vorsehen, allerdings nur für bestimmte besonders gefährdete Bevölkerungs- und Berufsgruppen.
  • Abgeordnete verschiedener Fraktionen um den FDP-Politiker Wolfgang Kubicki haben einen Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Der Antrag zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen und das Gesundheitswesen nachhaltig zu entlasten. Eine Verpflichtung zur Impfung gegen SARS-Cov-2 hingegen wird abgelehnt in Anbetracht der Schwere des mit der Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs. Der falle vor allem deshalb ins Gewicht, weil überhaupt nicht klar sei, wie lange eine Impfung wirke und wie oft geimpft werden müsse. In der Begründung heißt es weiterhin, dass fraktionsübergreifend immer wieder das Versprechen bekräftigt worden sei, keine Impfpflicht einzuführen. Der Bruch dieses Versprechens würde langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen.

Noch ist unklar, wie im Einzelnen über die Gruppenanträge abgestimmt werden soll. Da die Fraktionsdisziplin aufgehoben ist, wird damit gerechnet, dass der weitestgehende Antrag zuerst abgestimmt wird und anschließend die weniger tief eingreifenden Änderungen. Womöglich hat der Antrag von Andrew Ullmann derzeit die besten Chancen, da er mindestens nominell eine Impfpflicht vorsieht.

GESUNDHEIT AKTIV meint:

Es ist schon bemerkenswert, mit welcher Selbstverständlichkeit Politiker:innen fast aller Fraktionen übersehen, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern das Versprechen abgegeben haben, keine Impfpflicht einzuführen. Umso mehr erstaunt dies, als inzwischen klar ist: Die Impfung schützt bereits nach wenigen Wochen kaum mehr davor, das Virus an andere weitergeben zu können. Am Ende wird darauf Bezug genommen, dass die Impfung insbesondere vor schwerer Erkrankung schütze. Letztlich also sollen – durch welche Art von Impfpflicht auch immer – die Bürgerinnen und Bürger persönlich geschützt werden. Müsste dieser fürsorgliche Staat uns vor diesem Hintergrund nicht auch vor anderen Gefahren schützen? Die große Unsicherheit, die starke Erregung rund um die Pandemie hat die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe ins Wanken gebracht. Und last but not least: Gesundheit kann nicht erzwungen werden, auch nicht durch Impfungen. Medizinische Maßnahmen, so gut sie auch immer gemeint sind, die den tiefen Überzeugungen von Menschen entgegenstehen, können kontraproduktiv sein. Sie sind das Gegenteil von Empowerment und können schwerste Stressreaktionen auslösen.

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