Ein wichtiger Schritt: Im jahrelangen Streit um die Anerkennung der Samarita Solidargemeinschaft als Alternative zu Krankenkassen hat eine Kasse nun eingelenkt. Die Barmer wird den Wechsel einer ihrer Versicherten zur Samarita Solidargemeinschaft nicht länger verweigern. Damit erkennt die Kasse die Samarita als „anderweitige Absicherung“ im Krankheitsfall de facto an.

Durchbruch für Solidargemeinschaften?

„Die Anerkennung durch die Barmer bedeutet einen Durchbruch, von dem wir eine Signalwirkung auf andere gesetzliche Kassen erwarten, nun ebenfalls Mitglieder zu uns wechseln zu lassen“, kommentiert der Samarita-Gründer und Vorsitzender des Dachverbands von Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen (BASSG) Urban Vogel gegenüber GESUNDHEIT AKTIV.

Kassen dürfen Versicherte laut Gesetz nur entlassen, wenn eine «anderweitige Absicherung» vorliegt. Solidargemeinschaften erfüllten diese Voraussetzung nicht, argumentierte die Barmer bisher. Unter anderem fehle ein dauerhafter Rechtsanspruch der Versicherten auf Leistungen. Doch dieser sei nun in der Satzung verankert.

Was sind Solidargemeinschaften?

Das Prinzip von Solidargemeinschaften ist einfach: Die Mitglieder bezahlen sich gegenseitig Behandlungen im Krankheitsfall. Seit den 1970er Jahren hat sich dieses Konzept bewährt: „Der solidarische und menschliche Umgang miteinander macht Solidargemeinschaften attraktiv“, erläutert Vogel den Zulauf für diese besondere Form der Absicherung. „Der Mensch und seine Gesundheit stehen eben im Mittelpunkt, es geht nicht anonym zu. Diese Erfahrungen teilen unsere Mitglieder ihren Freunden und Bekannten mit, das macht viele neugierig.“

Mit Einführung der Versicherungspflicht 2007 wurden Solidargemeinschaften explizit als dritter Weg der Absicherung – neben gesetzlicher oder privater Krankenversicherung – im Gesetz vorgesehen. Trotzdem gibt es seitdem Schwierigkeiten, die vollwertige institutionelle Anerkennung zu bekommen.

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