Berlin, 14. März 2019. Mit den Stimmen der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD wurde vor kurzem das Terminservice- und Versorgungsgesetz verabschiedet. Im Mai dieses Jahres soll es in Kraft treten, der Bundesrat muss nicht mehr zustimmen. Damit wird es künftig zentrale Anlaufstellen für die Terminvergabe bei Haus- und Kinder- sowie Fachärzten und Psychologischen Psychotherapeuten geben. Auch sollen Ärzt*innen künftig mindestens 25 statt nur 20 Stunden Sprechzeit pro Woche anbieten.

Insgesamt regelt das Gesetz rund 12 bis 15 Themen verschiedenster Art. Sie alle wurden im Bundestag gar nicht in allen Einzelheiten erörtert, sondern das Gesetz wurde mehr oder weniger pauschal durchgezogen. Dem ist nun auch – von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet – der Wahltarif Komplementärmedizin (wie bereits berichtet) in der Gesetzlichen Krankenversicherung endgültig zum Opfer gefallen.

GESUNDHEIT AKTIV meint
Die gesamte Gesetzgebung ist in diesem Fall ein undemokratischer Vorgang gewesen. Die Einzelthemen waren viel zu wenig in der öffentlichen Diskussion, es wurde über die Bürger*innen hinweg entschieden. Zwar kann sich jeder privat zusätzlich versichern, um z. B. naturmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu können, innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung ist das jedoch nicht mehr möglich. Dort verbleiben lediglich die freiwillige Satzungsleistungen, die die Kassen jederzeit ändern können. Dieses Vorgehen des Gesundheitsministers stärkt nicht gerade das Vertrauen in die Politik, denn man bringt die Bürger*innen um ihr Selbstbestimmungsrecht und ihre Wahlmöglichkeit.

Quellen:
aerzteblatt.de, 14. März 2019

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