Newsletter Mai 2021 - Vor etwa einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid verworfen, das 2015 in Kraft getreten war. Das heißt: Es muss dazu ein neues Gesetz geben. Dazu gibt es inzwischen zwei fraktionsübergreifende Entwürfe: einen von Katrin Helling-Plahr (FDP), Petra Sitte (Linke) und Karl Lauterbach (SPD), und einen von Renate Künast und Katja Keul (beide Bündnis 90/Grüne). Beide Entwürfe sehen vor, dass die Hilfe zur Selbsttötung künftig straffrei möglich sein soll. Dabei sollen Beratungs- und Wartefristen beachtet werden, und der Zugang zu den nötigen Medikamenten soll nur auf ärztliches Rezept möglich sein. Der Entwurf der Grünen sieht zusätzlich vor, dass es zwei voneinander unabhängige ärztliche Gutachten geben soll und dass die Beratung durch private, unabhängige Einrichtungen erfolgt.

Außerdem gibt es noch ein Eckpunktepapier einer überfraktionellen Gruppe aus CDU-, SPD-, Grünen- und FDP-Politiker*innen. Sie fordern eine umfangreichere Beratung und Begutachtung sowie Angebote, um Selbsttötungen vorzubeugen.

Auch soll es einen detaillierten „Diskussionsentwurf“ aus dem Bundesgesundheitsministerium geben. Er sieht vor, die Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich unter Strafe zu stellen, Ausnahmen jedoch zu erlauben und über ein Schutzkonzept zu regeln. Dieses sieht vor, dass ein*e Ärzt*in oder Psychotherapeut*in den freien Willen bezeugen und kein äußerer Druck ausgeübt wird. Ein „Selbsttötungshilfegesetz“ soll weitere Details regeln. Eine Werbung für den assistierten Suizid soll verboten werden, den Zugang zu den todbringenden Arzneimitteln soll eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes erleichtern. 

Am 21. April hat der Bundestag bereits kurz über diese Entwürfe diskutiert, und es erscheint unwahrscheinlich, dass das Gesetz tatsächlich noch vor Ende der Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird, wie Jens Spahn das ursprünglich vorhatte. Zu viele Fragen sind dazu noch unbeantwortet, auch wäre ein breiterer gesellschaftlicher Diskurs dazu wünschenswert.

Der dieses Jahr digital abgehaltene Deutsche Ärztetag hat sich ebenfalls mit diesem Thema befasst und dabei insbesondere die Rolle der Ärzteschaft diskutiert. „Aus meiner persönlichen Sicht ist die Suizidbeihilfe keine ärztliche Aufgabe“, sagte Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer, vorab. Aufgrund einer Mehrheitsentscheidung wurde jetzt jedoch ein entscheidender Satz aus der Ärztlichen Berufsordnung gestrichen. Dieser Satz lautete: „Ärzte dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." 

GESUNDHEIT AKTIV wird sich dieses Themas zu einem späteren Zeitpunkt noch ausführlicher annehmen.

Tipp:
Die Arbeitsgemeinschaft Palliativmedizin der Medizinischen Sektion am Goetheanum hat ihre Stellungnahme zum assistierten Suizid und zur aktiven Sterbehilfe aktualisiert. 

Quellen:
aerzteblatt.de, 20. April 2021
doccheck.com, 6. Mai 2021

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