Nur jeder zweite Patient in Deutschland, der auf einer Intensivstation behandelt wird, hat eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung, so das Ergebnis einer Studie des Uniklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) im Auftrag der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv-und Notfallmedizin (DIVI). „Damit können wir Ärzte viele Patienten weder juristisch abgesichert noch zweifelsfrei in ihrem Sinne behandeln“, sagt Stefan Kluge, Leiter der Studie. Überraschend auch: 39 Prozent der Befragten ohne Dokument haben sich noch nie Gedanken über diese Thematik gemacht.

Ohne Vollmacht entscheidet das Gericht
„Jeder Bundesbürger ab dem 18. Lebensjahr sollte eine vollständige Vorsorgevollmacht hinterlegt haben. Nur die klärt im Ernstfall, wer für den erkrankten Patienten in Gesundheitsfragen entscheiden darf“, sagt Kluge. Denn bei fehlender Vollmacht wird im Ernstfall gerichtlich ein Betreuer ernannt, der aber nicht unbedingt aus dem engsten Familienkreis stammen muss. Eine Patientenverfügung sei laut Kluge vor allem für Patienten mit chronischen Erkrankungen sinnvoll.

Das Gespräch zählt
GESUNDHEIT AKTIV rät allen Bürgerinnen und Bürgern dazu, eine Vorsorgevollmacht abzuschließen und dabei offen über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu sprechen: „Für die Auseinandersetzung mit diesen Fragen sollte man sich wirklich Zeit nehmen, um im Gespräch mit Angehörigen und engen Freunden auszuloten, welche medizinischen Maßnahmen im Ernstfall vorgenommen werden sollen – und welche nicht“, sagt Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführender Vorstand des Vereins. „Die Praxis zeigt immer wieder, dass Patientenverfügungen in der Regel nicht alle Eventualitäten abdecken können. Außerdem ändern sich die Perspektiven und Wünsche der Betroffenen häufig, wenn sie erkranken. Deshalb ist es wichtig, eine Vertrauensperson zu benennen,  die – im Sinne des Erkrankten – flexibel reagieren kann und die Wünsche des Betroffenen in Abstimmung mit den Ärzten durchsetzt.“

Weitere Informationen:
Warum eine Vorsorgevollmacht so wichtig ist und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie in unserer Broschüre „Wie sinnvoll ist eine Patientenverfügung?“. In unserem Shop können Sie die Broschüre bestellen.

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