Newsletter September 2021 - Wenn Patient:innen fehlerhaft behandelt werden oder durch unerwünschte Wirkungen von Medikamenten einen gesundheitlichen Schaden davontragen, ist es oft schwierig, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Immer noch ist es schlecht bestellt um die Patient:innenrechte in Deutschland.

Der AOK Bundesverband hat deshalb ein Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte vorgelegt und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie diese Rechte gestärkt werden könnten. „Die Liste der Probleme, mit denen Betroffene zu kämpfen haben, wird immer länger“, sagt AOK-Vorstand Martin Litsch. „Die Erfahrungen aus der Arbeit unserer Behandlungsfehler-Teams zeigen deutlich, dass Nachbesserungen zur leichteren Beweisführung bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern und bei der Verkürzung der Verfahren absolut notwendig sind."

Eine der wichtigsten Forderungen betrifft die Erleichterungen beim Nachweis der Kausalität zwischen einem Behandlungsfehler und dem entstandenen Schaden. Dieser Nachweis gilt aktuell erst dann als geführt, wenn für die Kausalität eine "weit überwiegende Wahrscheinlichkeit" festgestellt wird – und diesen Nachweis zu erbringen, ist oft sehr schwierig. Viele Patientinnen und Patienten schrecken deshalb davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen. Litsch fordert deshalb, diese juristische Schwelle abzusenken.

Weitere Forderungen der AOK sind Sanktionen für Leistungserbringer, die die Einsicht in Behandlungsakten grundlos verweigern. Ebenso die Entlastung der Versicherten von oft unangemessen hohen Kosten für Kopien aus der Patientenakte sowie Klarstellungen zum Einsichtsrecht der Krankenkassen in die Behandlungsunterlagen Verstorbener, wenn es um Schadensersatzansprüchen aus Behandlungs- und Pflegefehlern geht. Außerdem sollen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, ihre Patient:innen über den individuellen Nutzen von Selbstzahlerleistungen (individuelle Gesundheitsleistungen, „IGeL“) aufzuklären. Die AOK schlägt darüber hinaus eine Reihe von Maßnahmen vor, um lange Verfahrensdauern zu verkürzen und eine zeitnahe Regulierung von Schäden infolge von Behandlungsfehlern sicherzustellen.

Künftig sollen auch Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte wie künstliche Gelenke oder Defibrillatoren und Herzschrittmacher einklagbar sein. Bisher beschränkt sich der Anspruch auf Unterstützung auf Behandlungs- und Pflegefehler. „Angesichts der steigenden Zahl von Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte muss es auch in diesem Bereich einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkassen geben“, fordert Litsch. Ebenso fordert er eine Änderung im Arzneimittelgesetz, mit der die Rechte von Patient:innen beim Einklagen von Arzneimittelschäden gestärkt werden. Die bisherige Regelung mache es bei Medikamenten „praktisch unmöglich, Schadensersatz zu erhalten“, sagt Litsch.

Quelle:
Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes, 19. August 2021