In kaum einem anderen Bereich vertrauen Menschen so sehr ihr Wohl und Wehe anderen an, wie bei einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt. Bei Diagnosen und Therapien bis hin zu Operationen und anderen schweren Interventionen legen sie ihr Schicksal in die Hände von Expert:innen und bauen auf deren Expertise. Die möglichst sichere und optimale Versorgung von Patient:innen hat in unserem Gesundheitssystem daher oberste Priorität. Aber was, wenn doch Fehler passieren? Was,wenn eine falsche Diagnose gestellt wird oder das Medikament nicht das Richtige war? Oder das vergessene Instrument im Bauchraum oder ein fälschlich amputiertes Körperteil? Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, in diesen Fällen kann ein Fehler allerdings tragische Folgen haben.

Um die Rechte von Opfern solcher Behandlungsfehler zu stärken wurde 2013, das Patientenrechtegesetz geschaffen, das Patient:innen die Möglichkeit gibt, ihre Ansprüche besser durchzusetzen. Aber wie sieht das in der Realität, fast zehn Jahre später, aus? Ein vom Sozialverband Deutschland (SoVD) in Auftrag gegebenes Gutachten des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Universität Münster kommt zu dem Ergebnis, dass noch viel Luft nach oben ist und in Sachen Patientenrecht nicht viel passiert ist.

Ähnlich äußert sich auch der neue Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, der klar die Notwendigkeit zu Verbesserungen und Weiterentwicklungen sieht: „Alle Akteure im Gesundheitswesen (sind) gefordert, ihre Strukturen und Prozesse immer wieder zu überprüfen und im Sinne der Patientensicherheit stetig weiterzuentwickeln. Zur Erhöhung der Patientensicherheit werbe ich daher zum einen für eine Ausweitung der Mindestmengenregelung, um sicherzustellen, dass bestimmte planbare, aber schwierige Eingriffe nur in solchen Krankenhäusern durchgeführt werden, deren Personal über ausreichende Erfahrung und Expertise in diesem Feld verfügen.“ Weiterhin fordert Schwartze den Aufbau eines nationalen Registers zur anonymen Erfassung von besonders schwerwiegenden, aber vermeidbaren Fehlern im Zusammenhang mit einer medizinischen Behandlung, sogenannten „Never Events“.  Schließlich soll nach Schwartze auch  das sogenannte Beweismaß gesenkt werden: . Bislang müssen Patient:innen zweifelsfrei nachweisen, dass der erlittene Gesundheitsschaden durch den Behandlungsfehler entstanden ist, was aufgrund der Komplexität der Dinge oft nicht gelingt. „Wenn es zukünftig für den Nachweis der Kausalität ausreichend wäre, dass der Zusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden überwiegend wahrscheinlich ist, könnte das im Schadensfall die Chancen für die Betroffenen erhöhen, ihre Rechte durchzusetzen“, so der Patientenbeauftragte.

Quellen:

Pressemeldung SoVD
Ärzteblatt vom 21.01.2022

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