Uebergabe Petition 27.6.19 Aerzte für individuelle Impfentscheidung

Berlin, 28. Juni 2019 - Drei Vertreter des Vereins „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“, darunter auch Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführender Vorstand von GESUNDHEIT AKTIV e. V., haben am 27. Juni 2019 mehr als 143.000 Unterschriften unter die Petition „Deutschland braucht keine Impfpflicht!“ an das Bundesgesundheitsministerium übergeben. Es liege keine Notsituation vor, die einen derartig tiefen Eingriff in die Grundrechte von Eltern und Kindern rechtfertigen würde, betonten die Ärzte auf einer Pressekonferenz vor der Übergabe. Denn: Die Masern sind in Deutschland unter Kontrolle: Heute sind 97 Prozent der Kinder mindestens einmal gegen Masern geimpft.

Heiko Rottmann-Großner nahm in Vertretung des Bundesgesundheitsministers die vielen auf buntem Papier ausgedruckten Unterschriften entgegen, sicherte Dialogbereitschaft zu und stellte für den weiteren Meinungsaustausch einen gemeinsamen Gesprächstermin im August in Aussicht.

Mit der Forderung, sämtliche Bemühungen zur Einführung einer Impfpflicht zu unterlassen, weiß sich der Verein auch einig mit dem Deutschen Ethikrat. Er hat am gleichen Tag seine Stellungnahme vorgestellt und ein „Maßnahmenbündel zur Erhöhung der Masernimpfquote“ anstelle einer allgemeinen Impfpflicht gefordert.

Das erscheint umso notwendiger, als eine aktuelle Umfrage des Gallup Instituts („Wellcome Global Monitor“) eine deutliche Vertrauenskrise gegen Impfungen in Europa zeigt. Über 140.000 Menschen über 15 Jahre in mehr als 140 Ländern wurden befragt, wie sie über Impfungen und andere Themen denken. In Westeuropa hält etwa jeder Vierte Impfungen für nicht sicher. 

Deutschland brauche eine „neue Impfpolitik“, betonte Kinder- und Jugendarzt Dr. Jost Deerberg, Hamburg, stellvertretender Vorstand des Vereins: „Unsere Devise lautet: Vertrauen statt Zwang! Wir wollen ermöglichen, dass die Menschen selbst und eigenverantwortlich entscheiden. Das entspricht auch der Charta der WHO von 1986, die besagt, dass wir als Ärzte und Gesellschaft aufgefordert sind, die individuelle Fähigkeit zur Gesundheitsfürsorge zu stärken und nicht etwa, den Zwang des Staates zu erhöhen.“ Wenn das Gesetz wie geplant am 20. März 2020 in Kraft treten sollte, ist der Verein entschlossen, Verfassungsbeschwerde einzulegen, weil er der Auffassung ist, dass das Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Quellen: 
Pressemitteilung des Vereins „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.“ vom 27. Juni 2019
aerzteblatt.de, 19. Juni 2019
Ein Mitschnitt der gesamten Pressekonferenz ist bei Epoch Times auf YouTube einsehbar.

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