Schon lange wird an Keimzellen und Embryonen geforscht – nicht überall ist das erlaubt, und generell sind die Bedenken daran groß. Jetzt haben die Ethikräte Deutschlands, Frankreichs und Großbritannien in einer gemeinsamen Erklärung Regierungen und Interessensvertreter in aller Welt dazu aufgerufen, bei den dazu vorzunehmenden Regulierungen ethische Gesichtspunkte in den Mittelpunkt zu stellen.

Sie fordern, „erbliche Veränderungen des menschlichen Genoms eindeutig der Kontrolle der zuständigen öffentlichen Behörden zu unterstellen und Missbrauch mit angemessenen Sanktionen zu belegen“. Eine „breite gesellschaftliche Debatte über die Vertretbarkeit solcher Interventionen“ soll allen klinischen Versuchen mit Eingriffen an der Keimbahn vorausgehen. Ebenso soll die Forschung erst einmal die „beträchtliche Unsicherheit zu den Risiken klinischer Anwendungen auf ein akzeptables Niveau“ verringern, bevor solche Maßnahmen legalisiert werden. Gefordert wird darüber hinaus, dass „eine ethisch zulässige Anwendung von Keimbahneingriffen beim Menschen nicht zu verstärkten Benachteiligungen, Diskriminierungen oder Spaltungen der Gesellschaft“ führen darf.

Quelle:
Presseerklärung des Deutschen Ethikrats, 3. März 2020

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