Berlin, 4. Oktober 2018. Das Bundesgesundheitsministerium will die Wahltarife der Krankenkassen für Arzneimittel der „besonderen Therapierichtungen“ abschaffen. Darunter fallen Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophische Medizin. Eine entsprechende Formulierung wurde in die Vorlage zum geplanten „Termin- und Servicestellengesetz (TSVG)“ aufgenommen. Dem Ministerium zufolge werden solche Tarife nur von rund 500 Versicherten genutzt: „Die geringe Nachfrage verdeutlicht, dass kein ausreichender Bedarf für das Angebot derartiger Wahltarife besteht.“

Wahltarife vs. Satzungsleistungen?

Für die allermeisten gesetzlich Versicherten wird sich dementsprechend nichts ändern. Denn die Krankenkassen haben seit 2012 die Möglichkeit, Arzneimittel oder Therapien der besonderen Therapierichtungen ohne besondere Tarife zu erstatten – über die so genannten Satzungsleistungen, die eine Krankenkasse individuell festlegen kann. Seitdem sich diese Regelung etabliert hat, wurden die Wahltarife immer weniger nachgefragt.

Versicherungsschutz überprüfen

„Auch wenn die neue Entscheidung des Gesundheitsministeriums erstmal negativ klingt, wird sich an dem momentanen Angebot nicht viel ändern, da die besonderen Therapierichtungen im unterschiedlichen Umfang inzwischen vor allem über die jeweiligen ‚Satzungsleistungen‘ erstattet werden“, kommentiert Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführender Vorstand von GESUNDHEIT AKTIV.

„Wir empfehlen jedem jedoch, einen Blick ins Kleingedruckte zu werfen. Es variiert teils erheblich, ob und wie viel eine Kasse an Anthroposophischer Medizin, Homöopathie & Co. erstattet. Außerdem gibt es Kassen, die an speziellen Verträgen zur Integrierten Versorgung teilnehmen, bei denen die Versicherten sogar einen Rechtsanspruch auf bestimmte Leistungen der Komplementärmedizin haben. Und da in Deutschland ja die freie Kassenwahl gilt, können sich Versicherte genau die Kasse aussuchen, die zu ihren Bedürfnissen passt.“

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