Newsletter März 2021 - Schon seit längerem hat der Gemeinsame Bundesschuss (G-BA) die Kostenübernahme bei Schwangeren für „nicht-invasive Pränataltests“ (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21 beschlossen. Dieser Beschluss kann jedoch erst in Kraft treten, wenn für die werdenden Eltern eine Versicherteninformation darüber vorliegt, die über solche Tests so aufklärt, so dass sie individuell für ihre Lebenssituation und vor allem kompetent entscheiden können  (siehe dazu unsere Meldungen vom März 2019 und Mai 2020). Der G-BA berät zurzeit darüber, für welche Schwangeren der Test zur Kassenleistung werden soll. An sich war man sich einig, dass der NIPT nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden sollte, wenn dafür eine medizinische Relevanz vorliegt. Das heißt: Die Schwangere hat gemeinsam mit ihrer Ärztin/ihrem Arzt entschieden, dass der Test in ihrem Fall sinnvoll ist.

Der „Runde Tisch NIPT als Kassenleistung“ – das Bündnis von Behindertenorganisationen, medizinischen Fachverbänden sowie aus der Zivilgesellschaft, darunter auch GESUNDHEIT AKTIV – bemängelt jedoch nach wie vor, dass die nun vorliegende Informationsbroschüre nicht neutral formuliert ist. „Um der Schwangeren eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen, muss die Versicherteninformation ergebnisoffen und fachlich korrekt abgefasst sein“, so die Vorsitzende des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP), Dr. Nilgün Dutar. Eine wissenschaftliche Auswertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) zeige, dass etwa ein Drittel der Schwangeren in der Information eine Empfehlung sieht, den Test vornehmen zu lassen. Die Expert*innen befürchten unter anderem, dass der pränatale Bluttest dadurch so häufig angewandt wird, dass dies faktisch einer Reihenuntersuchung gleichkommt.

In einer gemeinsamen Erklärung fordert der „Runde Tisch“ nun eine erneute Beratung des Deutschen Bundestages zu den Rahmenbedingungen für die Kassenfinanzierung. Zu dem Bündnis gehören neben dem BVNP noch weitere medizinische Verbände und Fachgesellschaften, Hebammen-, Wohlfahrts- und Beratungsverbände, kirchliche Institutionen sowie Behinderten(-selbsthilfe)verbände und weitere Unterstützer. GESUNDHEIT AKTIV zeichnete in den letzten zwei Jahren bereits frühere Stellungnahmen, die sich mit dem NIPT als Kassenleistung befassten.

Quellen:
Pressemitteilung des BVNP, 4. März 2021
aerzteblatt.de, 10. Februar 2021
DAZ.online, 21. Januar 2021