Wer kennt das nicht: Ärztin oder Arzt verschreiben eine bestimmte Therapiemaßnahme oder ein spezielles Medikament, und die Krankenkasse oder Rentenversicherung sagt: Nein, das bezahlen wir nicht. In solchen Fällen können sich Patient*innen jetzt an ein Online-Portal wenden: widerspruch.online. Zwei Hamburger Rechtsanwälte haben diesen Dienst ins Leben gerufen und wollen damit „Patient*innen die Scheu nehmen, sich gegen eine große Organisation zu wenden und ihre Rechte geltend zu machen“, wie Felix Korten, einer der beiden Anwälte, erklärt.

Besonders gut sind die Erfolgsaussichten bei Hörgeräten. In 68 Prozent der Streitfälle haben die Sozialgerichte bisher den Versicherungsnehmern Recht gegeben, weil das höherwertige Hörgerät medizinisch angezeigt und ärztlich verordnet war. Die Argumentation der Anwälte vor Gericht war letztlich für die Richter entscheidend, die Kasse zur Zahlung eines höheren Zuschusses zu verpflichten.

Wichtig: Der Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse muss innerhalb eines Monats erfolgen.

Wenn der Widerspruch Erfolg hat, tragen die Kassen die Kosten des Verfahrens. Wenn nicht, kommt die Online-Plattform dafür auf. Für die Patient*innen entsteht somit kein Risiko.

Quelle:
Pressemitteilung widerspruch online, 2. Juli 2019

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