Newsletter Januar 2021 – Der Anteil der Jugendlichen, die Internet und Computerspiele besonders ausgiebig nutzen, ist zwischen 2015 und 2019 noch einmal deutlich angestiegen und hat bei jeder/jedem Dritten von ihnen bedenkliche Ausmaße angenommen. Das zeigen die Ergebnisse der Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). 2020 dürfte sich dieser Trend aufgrund der Corona-Krise noch einmal deutlich verstärkt haben. Als problematisch wird der Umgang mit dem Internet eingestuft, wenn Kontrollverlust und Entzugserscheinungen einsetzen, das heißt, die Jugendlichen verbringen mehr Zeit als beabsichtigt vor dem Computer und werden unruhig oder gereizt, wenn sie das nicht dürfen. Durchschnittlich nutzten die 12- bis 17-Jährigen 22,8 Stunden pro Woche privat Computerspiele und Internet, bei den 18- bis 25-Jährigen waren es 23,6 Stunden. Hinzu kommen dann noch die Zeiten, in denen Schule, Studium oder Beruf die Arbeit vor dem Bildschirm erfordern.

Dazu passt, dass eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erneut Gefahren für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch Bewegungsmangel festgestellt hat. Die aktuellen Statistiken der WHO zeigen, dass sich 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend bewegen. Mindestens eine Stunde täglich sollte der Nachwuchs draußen aktiv sein – und zwar mit moderater bis hoher Intensität, also z. B. Fahrradfahren, Sport treiben, zu Fuß zur Schule oder zum Ausbildungsort gehen. An mindestens drei Tagen in der Woche sollte das Bewegungsprogramm gezielt Muskeln und Knochen stärken, das verbessert nicht nur die körperliche Gesundheit, Balance und Geschicklichkeit, Grob- und Feinmotorik, sondern stärkt auch die geistigen und kognitiven Fähigkeiten. Gerade jetzt, wo viele Kinder und Jugendliche wegen der Corona-Pandemie zuhause sein müssen und drei Viertel von ihnen schon vorher in der Schule keinen Sportunterricht mehr hatten, sollten Eltern darauf achten, dass sie einmal täglich draußen sind und sich dort austoben – auch wenn sie das wegen der derzeitigen Verordnungen und Bestimmungen nur mit einem einzigen Spielkameraden tun dürfen. 

Quellen:
heise.de, 15. Dezember 2020
Pressemitteilung der Technischen Universität München, 4. Dezember 2020
aerzteblatt.de, 17. Dezember 2020

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