September 2024: Ab Januar 2025 ist es soweit: Alle gesetzlich Versicherten erhalten dann automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), wer das nicht möchte, muss widersprechen. Aber was leistet die ePA für Patient:innen? Was spricht vielleicht dagegen? Und sind die Daten sicher? Diese und einige Fragen mehr versuchen wir für Sie zu beantworten.
Womöglich hat Sie derzeit auch bereits ein Brief Ihrer Krankenkasse erreicht, in dem Sie die Kasse über die elektronische Patientenakte informiert. Die Kassen müssen auf diesem Weg ihre Mitglieder über das Widerspruchsrecht informieren, werben aber meist vor allem für die Nutzung. Und vieles klingt ja auch vielversprechend: Alle Daten nun zentral an einem Ort, keine unnötigen doppelten Untersuchungen mehr, kein Durcheinander mit Medikamenten, die sich nicht vertragen und so für Nebenwirkungen sorgen. Statt jeweils nur lokal in der betreffenden Praxis, sollen nun alle Daten in einer patientenbezogenen digitalen Akte zentral zusammengeführt werden und auch allen behandelnden Institutionen (ob Hausarzt, Facharzt oder Klinik) Zugriff darauf ermöglichen. Welche Dokumente sichtbar sein sollen und was gespeichert wird, können die Patient:innen selbst entscheiden, auch der standardmäßig erlaubte Zugriff für Forschungszwecke lässt sich sperren. Überhaupt liegt die Entscheidung, ob die Akte zukünftig elektronisch geführt werden soll ganz bei den Patient:innen, wer keine will, muss allerdings aktiv widersprechen bei seiner Krankenkasse. Sollte man das zunächst vergessen, oder erst später beschließen, dass die Akte nicht gewünscht ist, dann geht das auch im Nachhinein. Die bereits angelegte ePA muss dann wieder gelöscht werden.
Allerdings bemängeln bereits jetzt Vetreter:innen von Patientengruppen, dass das Verbergen von Inhalten bzw. selektive Aufnehmen von Dokumenten nur für Menschen möglich ist, die ein größeres technisches Verständnis mitbringen. Daher könne es durch die Akte zukünftig leicht zu Stigmatisierungen und Benachteiligungen kommen, wenn beispielsweise psychische Erkrankungen, eine Suchtvergangenheit oder anderes plötzlich für alle Behandler immer frei einsehbar ist. Auch dass persönliche Gesundheitsdaten an Dritte gelangen, ist nicht ausgeschlossen. Eine Lücke ist beispielsweise die Weitergabe der Daten für Forschungszwecke: Diese werden nicht anonymisiert, sondern nur pseudonymisiert weitergegeben. Der Name wird zwar entfernt, weitere persönliche Informationen, die eine Identifizierung erlauben können, bleiben jedoch. Auch dass die ePA rein auf eine Nutzung per App ausgelegt ist, führt zum Ausschluss derer, die kein Smartphone besitzen (wollen). Zwar haben die meisten Krankenkassen zusätzlich auch Programme für den heimischen PC vorgesehen, allerdings sind dann einige Funktionen eingeschränkt. Es bleibt dann nur die Möglichkeit, einer Vertrauensperson, beispielsweise einem Familienmitglied, die Verwaltung der ePA zu übergeben.
Eine hilfreiche Übersicht bietet auch die taz unter https://taz.de/Digitale-Patientenakte/!6034671/
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