Immer mehr Menschen ziehen eine Testamentsspende in Erwägung, um Verbände oder Organisationen zu unterstützen, die ihnen besonders wichtig und wertvoll sind. Mit einer Testamentsspende können Sie auch über den eigenen Tod hinaus Gutes bewirken und Ihre Spuren hinterlassen.

Darauf müssen Sie achten:

Wollen Sie im Falle Ihres Ablebens Vermögenswerte einer gemeinnützigen Einrichtung zukommen lassen, so müssen Sie in Ihrem Testament genau angeben, um welchen Betrag es sich handelt und wer der Empfänger sein soll. Das Testament kann von Ihnen selbst ausgefertigt werden. Es muss von Anfang bis Ende, einschließlich Unterschrift, handschriftlich geschrieben und auch mit dem Datum der Ausstellung versehen sein. Sie können eine solche letzte Verfügung auch bei einem Notar ausfertigen und hinterlegen lassen. Bei der Testamentseröffnung wird dann der von Ihnen genannte Betrag an die entsprechend bedachte Institution überwiesen, ohne dass für den Empfänger daraus steuerliche Verpflichtungen entstehen. Sie sollten auch wissen, dass Sie ein Testament jederzeit ändern können. Die zuletzt verfasste Ausführung hat Gültigkeit.

Wenn Sie GESUNDHEIT AKTIV e. V. in Ihrem Testament berücksichtigen, leisten Sie langfristig einen Beitrag zu einer Gesundheitsversorgung, die sich am Menschen orientiert.

Setzen Sie sich dazu gerne mit Frau Maja Thiesen in Verbindung per Email an thiesen@gesundheit-aktiv.de oder telefonisch unter 030 695 68 72 17.