Krankenkassen

Bereits zum 1. Januar 2015 hatte der Gesetzgeber den Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent abgeschafft, der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Um die Beitragssenkung aufzufangen, können die Krankenkassen seitdem einen "kassenindividuellen Zusatzbeitrag" erheben. Dieser liegt im Jahr 2021 durschnittlich bei 1,3 Prozent. Seit 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag für die GKV wieder zu genau gleichen Teilen. Allerdings legt jede Kasse selbst fest,...

So wechseln Sie die Krankenkasse

Erhebt Ihre Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie Ihre Mitgliedschaft in der Krankenkasse kündigen, selbst wenn Sie dort weniger als 12 Monate (sogenannte Bindungsfrist) versichert waren. Das Krankenkassen-Sonderkündigungsrecht ist im §175 des Sozialgesetzbuchs 5 (§ 175 SGB V, Abs. 4 Satz 5) geregelt. ZWEIMONATIGE FRIST BEACHTENDie Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen einen Zusatzbeitrag schriftlich anzukündigen. In diesem Brief wird das Datum genannt, an dem der...

Private Krankenkassen

In der privaten Kranken-Voll-Versicherung bestimmen Sie durch die Wahl des Tarifs, ob Sie Rechnungen nicht nur von Ärzten und anerkannten Therapeuten, sondern auch von Heilpraktikern einreichen können. Grundlage sind das Hufeland-Leistungsverzeichnis bzw. die Gebührenverordnung der Heilpraktiker. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden bis zu 80 Prozent übernommen. Während in der Gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzip (Umlagefinanzierung) gilt, zählt in der Privaten Krankenversicherung allein das "persönliche" Risiko. Daher variieren die Tarife für Männer und...

Solidargemeinschaften

Solidargemeinschaften sind eine Alternative zu Krankenkassen, um sich für den Fall der Erkrankung abzusichern. In Solidargemeinschaften finden sich Menschen zusammen, die sich bei Krankheit und Gesunderhaltung gegenseitig unterstützen. Die Kosten dafür werden gemeinsam getragen, die Mitglieder stehen sich in vielfältiger Weise helfend zur Seite.  In Deutschland gibt es verschiedene Solidargemeinschaften:  Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen...

Zusatzversicherungen

Seit 2004 sind die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel und damit der größte Teil der Arzneimittel der "besonderen Therapierichtungen" (anthroposophische, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel) aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Ärzte die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel noch zu Lasten der Krankenkassen verordnen (z. B. für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr). Die meisten Kassenpatienten jedoch müssen leider diese gut verträglichen und nebenwirkungsarmen Naturarzneimittel selbst...