Seit 2004 sind die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel und damit der größte Teil der Arzneimittel der "besonderen Therapierichtungen" (anthroposophische, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel) aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Ärzte die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel noch zu Lasten der Krankenkassen verordnen (z. B. für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr). Die meisten Kassenpatienten jedoch müssen leider diese gut verträglichen und nebenwirkungsarmen Naturarzneimittel selbst bezahlen.

Sie können diese Leistungen jedoch über eine Zusatzversicherung abdecken. Solche Zusatzversicherungen bieten sowohl die gesetzlichen wie auch die privaten Krankenversicherungen an. Welche Versicherung die günstigste ist und ob sie sich überhaupt lohnt, müssen Sie für Ihren Fall individuell prüfen. Auf folgende Punkte sollten Sie beim Versicherungsvergleich achten:

  • Viele Zusatzversicherungen bieten verschiedene Leistungen nur im Paket an: Zuschüsse zu Naturheilmitteln und -therapien gibt es häufig in Kombination mit Zahnersatz, Brillen/Kontaktlinsen und/oder Psychotherapie. Nicht jeder braucht alle diese Leistungen! 
  • Häufig wird auch unterschieden, ob Kosten nur für Ärzte für Naturheilverfahren oder auch für Heilpraktiker erstattet werden. 
  • Die Versicherungen unterscheiden sich bei der Höhe der Zuschüsse wie auch bei der jährlichen Kostenobergrenze. Nicht selten gibt es in den Anfangsjahren Wartezeiten oder Leistungsobergrenzen. 
  • Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist in der Regel nach Alter gestaffelt; einige Versicherungen fragen auch nach Vorerkrankungen. 

Hier ist viel Bewegung auf dem Markt. Deshalb können wir hier keine konkreten Empfehlungen geben. Wägen Sie gut ab, ob so eine Zusatzversicherung für Sie wirklich Vorteile bietet. 

 

 

In diesem Merkblatt stellen wir Ihnen eine Übersicht über die Satzungsleistungen der Krankenkassen zur Verfügung, die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente der komplementären Therapierichtungen übernehmen.