Unter einer Patientenverfügung, auch Patiententestament oder Patientenbrief genannt, verstehen wir die in gesunden Zeiten schriftlich niedergelegte Erklärung eines einwilligungsfähigen Menschen, der für bestimmte Lebenslagen, in denen er nicht mehr für sich selbst bestimmen kann (beispielsweise bei Bewusstlosigkeit, schwerer Erkrankung) festlegt, was medizinisch getan werden darf oder soll –oder auch nicht.

Die Patientenverfügung ist der Versuch, die Bedingungen des eigenen Sterbens im Voraus zu regeln: Menschen hoffen über diesen Weg Sicherheit darüber zu erzeugen, dass alles so getan wird, wie sie es zu einem bestimmten Zeitpunkt niedergeschrieben haben. Im Namen von Autonomie und Selbstbestimmung, so die Vorstellung, könne und solle jeder seinen Willen formulieren.

Die Begründung für Patientenverfügungen wird hergeleitet aus den Prinzipien der Autonomie und der Selbstbestimmung. Selbstbestimmung aber ist hier primär ein Schutzrecht: Es soll den einzelnen Menschen davor schützen, dass andere über ihn verfügen. Die meisten Verfügungen beschränken sich leider darauf, bestimmte Maßnahmen abzulehnen. Oberflächlich betrachtet mag alles sehr einfach erscheinen: man legt seine Wünsche oder seine Ablehnungen nieder, diese werden respektiert und befolgt. So einfach ist es in der Praxis dann leider doch nicht, die sieht anders aus: 

  • Studien zeigen, dass Patientenverfügungen oft sehr allgemein und pauschal formuliert sind, z. B. auf Vordrucken. Die Verfügungen sind dann oft nicht brauchbar.
  • Beteiligte Ärzte sagen, dass sie das Gespräch mit Angehörigen umso mehr für geboten halten, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Vielfach fehle im Notfall die Zeit, eine ausführliche Patientenverfügung zu lesen.
  • Ein weiteres Problem besteht darin, dass die möglicherweise auftretenden Situationen nicht im Einzelnen vorhersehbar sind.
  • Schließlich und endlich ist völlig unklar, ob der einmal zu einem bestimmten Zeitpunkt geäußerte Wille konstant ist: Wollen Menschen, wenn sie dann konkret erkrankt sind, immer noch das, worauf sie sich einst festgelegt haben?

Einige Tipps für den Umgang mit dieser brisanten Thematik: 

  • Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und/oder Freunden darüber, was Ihnen wichtig ist, wenn Sie an den Prozess Ihres Sterbens denken.
  • Überlegen Sie, ob es sinnvoll sein könnte, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, durch die Sie Angehörige/Freunde ermächtigen, im konkreten Fall in Ihrem Sinne für Sie zu entscheiden.
  • Füllen Sie keinen Vordruck einer Patientenverfügung aus ohne vorherige ausführliche Beratung durch sachkundige Menschen. Das sind in der Regel Ärzte (z. B. ihr Hausarzt), Pflegende mit entsprechender Erfahrung oder sogenannte Betreuungsvereine, die deutschlandweit ansässig sind.