Die Freie (!) und Hansestadt Hamburg hat es vorgemacht: Kulturelle Einrichtungen, Hotels, Restaurants, Sportveranstalter, Museen, Kirchen und Clubs können sich dafür entscheiden, nur noch Geimpfte und Genesene zuzulassen, wie der NDR berichtet. Sie können dann auf die sonst in Innenräumen geltenden Corona-Schutzmaßnahmen wie z. B. die Maskenpflicht verzichten, brauchen die Besucher:innen nicht mehr „auf Lücke“ bzw. Abstand zu setzen, sondern können das Haus wieder vollmachen wie eh und je. Ungeimpfte müssen draußen bleiben und können auch nicht über einen Test Zugang erhalten. Für Jugendliche ab 12 Jahren gilt noch eine Zeitlang eine sechswöchige Übergangsregelung, weil sich noch nicht alle haben impfen lassen können. Später bleiben nur noch Kinder unter 12 Jahren von der Nachweispflicht (geimpft oder genesen) ausgenommen. Die Entscheidung ob 2G (nur Genesene und Geimpfte) oder 3G (Genesene, Geimpfte und Getestete) treffen die Wirt:innen bzw. Veranstalter:innen oder Inhaber:innen.

Unter der Überschrift „Wenn Kneipenbesitzer Ungeimpften den Zugang verwehren dürfen“ meldet die Neue Zürcher Zeitung Skepsis an, ob das Modell tatsächlich erfolgreich sein wird. Der Hamburger FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kruse habe auf Twitter bereits vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft gewarnt und die Regelung als verfassungswidrig erklärt. Dieser Vorwurf sei falsch, meint Alexander Neubacher, Reporter im Hauptstadtbüro des SPIEGEL in einem Kommentar unter der Überschrift „Große Freiheit Hamburg“ (mit Anspielung auf die gleichnamige Amüsiermeile auf St. Pauli neben der Reeperbahn): Das 2G-Modell „differenziert anhand objektiver medizinischer Kriterien. Geimpfte und Ungeimpfte sind ungleich anfällig für das Virus. Sie haben ein unterschiedlich großes Risiko, sich zu infizieren, zu erkranken, an Corona zu sterben. Sie sind unterschiedlich gefährlich für Dritte, weil Ungeimpfte das Virus leichter übertragen. Für die einen sind wilde Partys lustig, für die anderen womöglich tödlich. (…) Wer sich hier über eine angebliche Zweiklassengesellschaft beschwert, redet in Wahrheit einer Gleichheit im Elend das Wort. Gerade aus liberaler Sicht ist es richtig, Geimpfte und Genesene von Vorschriften zu befreien, für die es in ihrem Fall keine medizinische Begründung mehr gibt. (…) Es gibt ein Recht auf Unvernunft. Doch es gibt keinen Anspruch darauf, den anderen die Party zu verderben.“

„Abrakadabra – volle Theater?“ schreibt die Süddeutsche Zeitung (SZ) schon am 19. August, denn Markus Söder hat die 2G-Regel auch für Bayern ins Kalkül gezogen, um noch mehr Menschen zum Impfen zu bewegen.

In der Hamburger Szene sind die Meinungen geteilt. Allerdings schwenken derzeit mehr und mehr Einrichtungen aus wirtschaftlichen Erwägungen auf die 2G-Regelung ein – 540 Betriebe haben sich ihr bis zum 6. September angeschlossen. Für viele Clubs, Restaurants, private Theater und Kultureinrichtungen ist sie ebenso verlockend wie eine Rettung in der Not, denn bei einem stark eingeschränkten Platzangebot kommen die meisten finanziell nicht über die Runden. Und so erscheint gerade die 2G-Regel für viele als besonders attraktiv und ein gangbarer Weg zurück zu Normalzuständen und „full house“. Voraussetzung ist allerdings, dass sowohl auf als auch hinter der Bühne ebenfalls alle geimpft oder genesen sind.

Bundesweit sieht es zumindest für Restaurants und Hotellerie anders aus: „Nicht einmal ein Drittel der Gastronomen und Hoteliers will die 2G-Regel einführen“, schreibt Business-Insider und bezieht sich dabei auf eine Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga, an der 5.600 Betriebe aus ganz Deutschland teilnahmen. Schon die 3G-Regel für die Innengastronomie sehen viele Betriebe als Zumutung wegen des bürokratischen und zeitlichen Aufwands und zunehmender Auseinandersetzungen mit den Gästen.

Inzwischen fordert auch der Deutsche Städtetag von Armin Laschet in seiner Eigenschaft als Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen die 2G-Regel für den Freizeitbereich. Das Infektionsgeschehen könne sonst in den Städten „teilweise außer Kontrolle geraten“. Nur für den Einkauf, den Einzelhandel und alle weiteren Bereiche der Daseinsvorsorge solle weiterhin ein negativer Test ausreichend bleiben.

Mittlerweile ordnen sogar schon Kindertagesstätten 2G an, wie aus einem Beitrag auf Twitter hervorgeht. Demnach dürfen einem Schreiben eines Landrats aus Unterfranken gemäß „alle externen Personen (Eltern, mobile Fachkräfte, Lieferanten usw.) die Einrichtung nur betreten, wenn sie geimpft oder genesen sind (2G-Regelung). Die 2G-Regelung gilt auch für Eingewöhnungseltern.“

Hamburg war die erste Großstadt, die das 2G-Modell eingeführt hat. Bereits mehrere hundert Einrichtungen beteiligen sich daran. Bewährt sich das, wird es bundesweit Schule machen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hat es für bestimmte Bereiche in Aussicht gestellt, wie das Deutsche Ärzteblatt schreibt. Damit wäre Artikel 3 Grundgesetz hinfällig: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Geimpfte und Genesene (und auch sie nur für ein halbes Jahr nach dem PCR-Nachweis ihrer Infektion) sind dann noch etwas gleicher.

Demgegenüber meint der Virologe und Epidemiologe Alexander Kekulé auf Focus Online, die 2G-Regel sei „Unsinn, weil sie auf einer vollkommen falschen RKI-Behauptung“ beruhe: Geimpfte seien vor einer Ansteckung nicht zu 100 Prozent gefeit, sondern sogar eher nur zu durchschnittlich 50 Prozent. Auch ließen sich bei Geimpften ähnlich hohe Virusmengen nachweisen wie bei Ungeimpften. Zudem sei „die relative Benachteiligung der Genesenen nicht wissenschaftlich begründet“. Nach aktueller Datenlage halte die Immunität nach einer durchgemachten Corona-Infektion wesentlich länger an als sechs Monate und schütze womöglich besser gegen die aggressive Delta-Variante als ein Impfstoff: „Während die häufig proklamierte ‚Welle der Ungeimpften‘ anhand der Tests und Krankenhauseinweisungen sichtbar und berechenbar ist, rauscht die Welle der Geimpften wie ein Tarnkappenbomber durch die Bevölkerung.“ Das 2G-Modell schütze deshalb Ungeimpfte nicht, sondern setze sie im Gegenteil durch steigende Inzidenzen einem höheren Infektionsrisiko aus. „Wenn sich das Virus dann massiv unter Kindern und Jugendlichen ausbreitet, sind Schulschließungen vorprogrammiert. Für die große Freiheit der Großen zahlen am Ende die Kleinen.“

Kollege Karl Lauterbach von der SPD indes meint gegenüber dem Portal „Business Insider“, wie der Newsticker der WELT am 4. September berichtet (nicht mehr online einsehbar): „Wenn die Zahlen weiter so steigen, müssen wir vermehrt 2G einführen – je früher, desto besser. Die einzige Frage ist, wann und wo kommt 2G. Anders kriegt man die Zahlen nicht nach unten.“

Ebenso fordert Janosch Dahmen von den Grünen, es seien „flächendeckend 2G-Maßnahmen nötig“, um die Fallzahlen und Hospitalisierungen zu drücken. 3G sei viel zu lasch gehandhabt worden: „Bis heute ist 3G eine politische Fiktion, die kaum effektiv kontrolliert wird. So lässt sich die vierte Welle nicht bremsen.“ Bei einer Inzidenz über 50 müsse automatisch 2G gelten und auch kontrolliert werden. Am Arbeitsplatz sowie in Bussen, Zügen, Flugzeugen müsse verbindlich 3G gelten. „Zudem müssen Grenzwerte definiert werden, wann zu 2G übergegangen wird. In NRW wäre das längst angezeigt“, schrieb Dahmen in mehreren Tweets. Mittlerweile gibt es auch Ärzte, die nur noch Geimpfte behandeln, wie die BILD berichtet.

Dass damit eine Impfpflicht durch die Hintertür etabliert wird, kann die Ethikrats-Vorsitzende Alena Buyx nicht erkennen, wie sie in einem Interview mit dem NDR betont: „Eine Pflicht ist etwas, dem man sich nicht entziehen kann.“ Das sei bei 2G nicht der Fall. Stattdessen werde „Druck aufgebaut, um es attraktiver zu machen, sich und andere zu schützen.“ Aus ethischer Sicht sei zwar das 3G-Modell besser, weil es „mehr Teilhabe“ biete. Wenn sich die Situation aber weiter verschlechtere, sei 2G „vertretbar“, sofern damit „maßvoll umgegangen“ werde: „Man sollte vorher alles ausgeschöpft haben.“ Zu bedenken sei auch, dass „eine Disco nicht der Sportverein und auch nicht eine Behörde“ sei.

Die Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot widerspricht dem in einem Gastbeitrag für WELT entschieden. Es würden „Kontrollinstrumente geschaffen, um Ungeimpfte vom öffentlichen Leben auszuschließen“: „Ein politisches System hat sich verselbständigt und findet nicht mehr aus den Argumenten heraus, in denen es sich verheddert hat. (…) Seit rund 16 Monaten ist eine permanente Zielverschiebung dessen, was im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung erreicht werden soll, zu beobachten. Das muss – zumal in einer Demokratie – ein Ende haben.“ Das politische System „schlittert von einer unplausiblen Maßnahme in eine andere – und rast wie eine Seifenkiste auf abschüssigem, immer undemokratischerem Boden. Das Schweigen des Bundesverfassungsgerichts, auf dessen Tischen sich die Klagen türmen, ist hierbei zunehmend unerträglich.“ Blicke man nüchtern auf die empirische Lage, sei Corona „inzwischen auf ein natürliches Lebensrisiko reduziert, das in einer freien Gesellschaft jeder mündige Bürger für sich allein tragen kann und muss. Ein Blick nach Dänemark, Schweden oder Finnland zeigt, dass Öffnung und Eigenverantwortung der Bürger ohne untragbares Risiko (und drastisch erhöhte Sterblichkeit) möglich sind.“ Es stelle sich die Frage, „ob es wirklich nur noch um Gesundheit geht oder ob sich – zumal unter dem Druck von Wahlen – ein politisches System in einem undemokratischen Krisenmodus mit Blick auf Ausgrenzung und Kontrolle von Bürgern verselbständigt und die Exit-Tür nicht mehr findet?“ Sie wünsche sich eine Diskussion „um das einzige G, das wirklich zählt: Gesundheit – und die Frage, was das eigentlich ist.“

3G – also der Nachweis, entweder geimpft, genesen oder getestet zu sein – breitet sich jedoch immer mehr im Alltagsleben aus. Inzwischen wird erwogen, 3G für Arbeitnehmer:innen verpflichtend zu machen, wie die WELT berichtet, oder für Bahn-Reisende, wie das Deutsche Ärzteblatt und der SPIEGEL melden. Auch wenn das Verkehrs-, Innen- und Gesundheitsministerium unisono meinen, das sei „praktisch nicht durchführbar“, hält Regierungssprecher Steffen Seibert es weiterhin im Namen der Kanzlerin für eine „mögliche und sinnvolle Maßnahme“. Wenn die Schaffner:innen dann also künftig die Fahrkarten kontrollieren (was ja in den ICEs inzwischen gar nicht mehr nötig ist dank „Komfort-Check-in“), wird man künftig womöglich den Impfpass, ein Testergebnis oder ein ärztliches Attest vorweisen müssen … Was passiert, wenn Leute sich dem verweigern, ist noch unklar. „Hält man dann auf freier Strecke und wirft sie raus? Werden sie im Zug kaserniert?“, fragt Thomas Vitzthum in einem Kommentar für die WELT. Denn Verstöße können nur mit Unterstützung der Bundespolizei und/oder des Sicherheitspersonals der Bahn geahndet werden. Weshalb Jens Spahn eine solche Verordnung „nicht kommen“ sieht. Im Gegensatz dazu meinte Kanzlerkandidat Olaf Scholz (SPD) beim „Triell“ auf RLT und ntv jedoch: „Der Wunsch von mir und der Kanzlerin ist, dass es klappen soll.“

Bayern schreitet auch hier voran: Seit Anfang September gilt dort in Seilbahnen die 3G-Regel, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, was den Verband Deutscher Seilbahnen allerdings wenig freut: „Abgesehen von den Kosten für einen erhöhten Personalaufwand wird sich durch die Kontrollen die Wartezeit an den Kassen erhöhen, und es werden sich größere Menschengruppen bilden.“

Von einer „Pandemie der Ungeimpften“ spricht die SZ, denn inzwischen weisen einige Bundesländer die Inzidenz getrennt für Geimpfte und Ungeimpfte aus. Und natürlich liegen die Zahlen für Letztere deutlich höher (Geimpfte werden bislang auch kaum getestet). Das grün regierte Baden-Württemberg erwägt bereits Kontaktbeschränkungen und Verbote für Ungeimpfte. Und in Österreich kann sich Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sogar vorstellen, ab Oktober „bei Veranstaltungen nur noch Geimpfte einzulassen und damit auf eine 1G-Regel umzusteigen“, wie das ORF meldet.

Im Arbeitsleben streiten Wirtschaft und Politik darüber, ob Unternehmen von ihren Beschäftigten verlangen dürfen, ihren Impfstatus offenzulegen, schreibt das Deutsche Ärzteblatt. Der WELT sagte der Bonner Arbeitsrechtsprofessor Gregor Thüsing: „Der Arbeitgeber und die Kollegen haben ein legitimes Interesse zu erfahren, wie hoch das Ansteckungsrisiko eines Mitarbeiters ist.“ Auch CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet meint: „Der Arbeitgeber muss wissen, wer im Betrieb geimpft ist, um Schutzmaßnahmen ergreifen zu können“, schreibt die WELT. Allerdings dürften Nichtgeimpfte nicht diskriminiert werden: „Man muss das behutsam machen.“

Auch Gesundheitsminister Spahn findet diese Auskunftspflicht richtig, wie er in der ARD-Sendung hart aber fair am 30. August darlegte. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dagegen sagt: „Ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers wird es nicht geben können, das Arbeitsrecht gibt das nicht her“, schreibt das RND. Sogar die Bayerische Staatsregierung erklärte die Impfabfrage bei pädagogischem Personal für grundrechtswidrig, wie aus einer Antwort auf die Anfrage eines grünen Landtagsabgeordneten hervorgeht: „Durch den Freistaat Bayern als Dienstherrn und Arbeitgeber von Lehrkräften erfolgt auch keine Abfrage des Impfstatus der beim Freistaat beschäftigten Lehrkräfte. Eine solche Abfrage würde einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darstellen, das Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs.1 i.V.m. Art.1 Grundgesetz ist. Bei Informationen über den Impfstatus handelt es sich um sensible Gesundheitsdaten. Bei einer anonymen Abfrage bestünde für die Lehrkräfte weder eine Pflicht zur Teilnahme noch zur wahrheitsgemäßen Beantwortung, sodass von einer solchen Abfrage keine belastbaren Zahlen zu erwarten wären.«

Von Seiten des Datenschutzbeauftragten Ulrich Kelber gibt es keine Bedenken, dass Firmen den Impfstatus ihrer Mitarbeiter:innen erfragen dürfen. Er fordert dafür einen „Corona-Sonderweg“ und spricht sich dafür aus, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung entsprechend anzupassen, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet. Auch die Stiftung Patientenschutz schließt sich an und fordert, dass das Personal „in bestimmten Einrichtungen Auskunft über seine Corona-Schutzimpfung gibt“, wie das RND berichtet: „Zum Schutz der Pflegebedürftigen und Kranken braucht es Transparenz darüber, wie viele Mitarbeiter geimpft oder genesen sind.“ Inzwischen hat es einen Kompromiss gegeben: Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen voraussichtlich Auskunft geben, ob sie geimpft oder genesen sind. Eine generelle Auskunftspflicht soll es – vorläufig – nicht geben, wie die NZZ berichtet.

Inzwischen erwägen Experten allerdings bereits Strafen für Ungeimpfte, wie aus einem Interview mit dem Immunologen und Kinderarzt Dr. Stephan Borte vom Leipziger St.Georg-Klinikum bei t-online.de hervorgeht: „Man kann durchaus auch mal über Strafen für Ungeimpfte nachdenken“, heißt es da. „Ich sage nicht, dass die kommen müssen, aber restriktivere Maßnahmen könnten auch erwogen werden. Wenn Autofahrer 15 Euro fürs Falschparken in einer Halteverbotszone zahlen, deren Wirksamkeit oft nicht nachvollziehbar ist, wird das auch akzeptiert. Hier geht es aber um etwas viel Wichtigeres: das Einstehen in der Gesellschaft füreinander. Wer sich dem verweigert, der kann auch mit restriktiven Maßnahmen angegangen werden. Denn: Dass eine Mehrheit – nämlich die der Geimpften – Rücksicht auf eine Minderheit nehmen soll, kann auch irgendwann zum gesellschaftlichen Problem werden.“

Um dem Protest, der sich gegen die 2G/3G-Maßnahmen regt, eine Stimme und ein Gesicht zu geben, hat der Verein „Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung“ die Aktion #2Ggehtgarnicht gestartet.

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