Berlin, im Dezember 2018. Auch der Deutsche Ethikrat hat sich nun mit der Initiative von Bundesgesundheitsminister Spahn befasst, die Organspende nicht mehr über die Zustimmungs-, sondern über eine Widerspruchsregelung zu fördern. Anlass dafür war der Mangel an gespendeten Organen bei weiterhin steigendem Bedarf. Neueste Zahlen zeigen indes, dass schon die bisherigen Kampagnen Wirkung zeigen. Erstmals seit 2010 ist 2018 wieder mehr gespendet worden: 955 Menschen wurden Organe entnommen, 2017 waren es noch 797. Das ist eine Steigerung um 20 Prozent. Insgesamt haben 3.264 Organübertragungen stattgefunden, 2017 waren es 2.765. Trotzdem stehen aktuell noch immer ca. 9.400 Patienten auf den Wartelisten.

Im Ethikrat sind jedoch ebenso wie im Bundestag und wohl auch innerhalb der Bevölkerung die Meinungen zur geplanten Widerspruchsregelung geteilt. Dass es noch zu wenige Spenderorgane gebe, sei in erster Linie ein Melde- und Organisationsproblem, weil die Abläufe in den Entnahmekrankenhäusern von organisationsethischen Konflikten geprägt sind, meint Prof. Claudia Wiesemann, Direktorin der Abteilung Ethik und Medizin an der Universität Göttingen. Sie ist seit 2016 Mitglied im Ethikrat und hält an der Zustimmungsregelung fest. Wenn ein Krankenhaus in der Transplantationsmedizin ein Geschäftsmodell sehe, gerieten Mitarbeiter immer wieder in Konflikt mit diesem „außermoralischen Ziel“, so Wiesemann. Vor der Einführung eines Widerspruchsmodells müsse es deshalb eine Debatte geben, wie Ärzte und Pflegende mit hirntoten Menschen umgehen.

Auch der Kölner Staatsrechtler Prof. Wolfram Höfling, seit 2012 im Ethikrat, steht der Widerspruchsregelung ablehnend gegenüber: „Ein Widerspruchsmodell lässt sich als verfassungskonforme Lösung des Organmangels nur denken auf der Grundlage der Hirntodkonzeption. Diese ist aber nicht tragfähig.“ Er warnte davor, eine offene Debatte über die Organspende moralpädagogisch zu beeinflussen.

Demgegenüber befürwortet Prof. Wolfram Henn, Facharzt für Humangenetik und seit 2016 im Ethikrat, die Widerspruchslösung. Es sei wie bei der Regelung des Nachlasses: Wenn jemand kein Testament verfasst habe, gelten allgemeine Regeln. So solle es auch bei der Organspende gehalten werden.

Eine Reihe von Parlamentariern aus dem Deutschen Bundestag hat sich inzwischen dafür ausgesprochen, die Bürger bei Behördengängen zu fragen, wie sie zur Organspende stehen und den Ausweis dazu ausfüllen. Was die meisten allerdings nicht wissen: Der Ausweis bietet auch die Möglichkeit, „Nein“ zu sagen – vielerorts wird es mit einem „Ja“ gleichgesetzt, den Ausweis zu besitzen und ausgefüllt zu haben. Egal, wie jede*r sich entscheidet: Die Grundlage dafür ist eine umfassende Aufklärung, und daran mangelt es immer noch.

GESUNDHEIT AKTIV meint
„Um eine Widerspruchsregelung abzuwenden, wäre die Initiative der Parlamentarier ein Kompromiss“, meint Dr. Stefan Schmidt-Troschke, Geschäftsführender Vorstand des Vereins. „Hirnversagen und Tod müssen jedoch ehrlich differenziert werden! Und jede*r Bürger*in muss auch das Recht haben, unentschieden zu sein. Es gibt nun mal kein Recht am Körper oder an den Organen eines anderen Menschen.“ 

Weitere Informationen
Quelle: Ärztezeitung online, 14. Dezember 2018
Umfassende Informationen darüber, was bei einer Hirntodfeststellung und Vorbereitung zur Organspende passiert, finden Sie in unserer Broschüre „Organspende: Sie entscheiden“
GESUNDHEIT AKTIV hat einen eigenen Organspendeausweis entwickelt, der den verschiedenen Möglichkeiten besser Rechnung trägt als der sonst übliche Ausweis. Sie können ihn hier online ausfüllen und herunterladen.

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