Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, hat laut Gesetzgeber, Anspruch auf eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Gesundheitsversorgung. Was darunter zu verstehen ist, liegt in der Hand des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Hier wird festgelegt, welche Leistungen von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen. Dazu kommen noch Aufgaben in der Qualitätssicherung der medizinischen Versorgung. Neben den berufenen Ausschussmitgliedern haben auch diejenigen Organisationen, die maßgeblich die Interessen von Patient:innen vertreten sowie die Selbsthilfeorganisationen, die chronisch kranke und behinderte Menschen vertreten, ein Mitberatungs-und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.

Um ihren Aufgaben im G-BA jedoch sinnvoll nachzukommen, sind Patientenvertreter:innen oftmals nicht optimal gerüstet. Im Gegenteil, das Arbeitsvolumen sei kaum mehr zu bewältigen und es fehle an der nötigen organisatorischen Unterstützung, so die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe. Denn, nur wenn Patientenorganisationen auch in die Lage versetzt werden, wissenschaftliche Evidenz patientenorientiert auszuwerten, können sie sich optimal in die Überprüfung von Behandlungsmethoden und anderen Themen einbringen, so Martin Danner, BAG-Geschäftsführer weiter. Dazu fehlt es aber an (finanziellen) Ressourcen, die es ermöglichen, interessierte Patientinnen und Patienten über die Beteiligungsmöglichkeiten aufzuklären und auch dafür zu qualifizieren. Dies ist allerdings nicht nur ein Problem für die ehrenamtlichen Patientenvertreter:innen im G-BA, sondern auch in vielen anderen Gremien im Gesundheitswesen, wie beispielsweise dem Qualitätsausschuss Pflege o.a.

Quelle: www.gerechte-gesundheit.de

GESUNDHEIT AKTIV meint dazu:  Hier zeigt sich ganz deutlich ein Problem, das wirkliche Mitbeteiligung von Bürgerinnen und Bürgern stark erschwert, beziehungsweise verhindert.

Auch in dem von GESUNDHEIT AKTIV im vergangenen Jahr in Auftrag gegebenen Bürgergutachten Gesundheit forderten die beteiligten Bürger:innen, den Pati­ent:innen- und Bürger:inneneinfluss in bestehenden Gremien zu stärken. Dies sollte auch durch einen finanziel­len Ausgleich für die Mitwirkung und eine Freistellung durch die Arbeitgeber:innen unterstützt werden. Damit Mitbestimmung auch informiert stattfinden kann, forderten die Bürger:innen weiter, die Qualifizierungsangebote für mitwirkende Bürger:innen und Patient:innen flächendeckend aus­zubauen. Diese Schulungen müssten kostenlos zugäng­lich sein und die Bürger:innen mit unabhängigen und zieldienlichen und aktuellen Informationen versorgen.

Es gibt also durchaus Ideen, wie eine sinnvolle und gute Bürgerbeteiligung aussehen könnte. Jetzt muss nur der Wille entstehen, dies auch umzusetzen.

zurück zur Übersicht