Newsletter Oktober 2020 – Am 18. September hat der Bundesrat das Anfang Juli vom Bundestag verabschiedete Patientendatenschutz-Gesetz gebilligt.Das erklärte Ziel: „Digitale Lösungen schnell zum Patienten bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen!“ Die Idee dahinter: Mit einer neuen App sollen Versicherte zukünftig E-Rezepte in der Apotheke ihrer Wahl einlösen können, Facharzt-Überweisungen können digital übermittelt werden und Patient*innen erhalten das Recht, dass ihre elektronische Patientenakte (ePA) von ihren Ärzten befüllt werden muss. Außerdem können in der ePA dann auch der Impfausweis, der Mutterpass, das U-Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft hinterlegt werden.

Durch die Corona-Krise ist einiges in Bewegung geraten, was vorher nur schleppend verlaufen ist: „Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen“,so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn über den GesetzentwurfMit dem Patientendatenschutz-Gesetz wollen wir dafür sorgen, dass solche Angebote schnell im Patienten-Alltag ankommen. (…) Dieses Gesetz nutzt und schützt Patienten gleichermaßen.“ 

Herzstück der Digitalisierung von Patientendaten ist aus Sicht der Politik vor allem die elektronische Patientenakte (ePA), die die Krankenkassen ab 2021 ihren Versicherten anbieten müssen. Ob diese die elektronische Variante ihrer Befunde, Arztberichte, Röntgenbilder u.a. überhaupt nutzen wollen, bleibt ihre freie Entscheidung. Allerdings wird es erst ab 2022 für Patient*innen möglich sein, auszuwählen, welche Daten für wen freigegeben werden sollen, vorher gibt es nur die Option, alles oder nichts freizuschalten. 

Hier setzt auch die Hauptkritik von Datenschützern und vor allem des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber anEr erklärte, dass dies auf keinen Fall hinnehmbar sei. Zudem würden die Regelungen zum Zugriffsrecht, sowie das Authentifizierungsverfahren nicht dem europäischen Datenschutzrecht genügen. Die Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung forderte im Vorfeld der Abstimmung den Bundesrat ebenfalls eindringlich auf, dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zuzustimmen.

GESUNDHEIT AKTIV meint
Es ist schon absurd, dass die Einführung der ePA nun gerade über die Köpfe der Patient*innen hinweg durchgedrückt werden soll. Geht es nicht eigentlich gerade um sie? Manchmal gewinnt man den Eindruck, das Gesundheitswesen wäre für die Politik am besten so angelegtdass Patient*innen darin gar nicht erst vorkommen würden. Die Art der Entwicklung und Einführung der ePA zeigt wieder einmal, dass über die Betroffenen erst am Schluss nachgedacht wird, anstatt sie zentral in die Entwicklungsprozesseeinzubeziehen. Auf diese Weise wird unnötig Vertrauen verspielt, das dringend gebraucht würde. Wir schließen uns deshalb den Forderungen des Bundesdatenschutzbeauftragten an! 

Quellen 
aerzteblatt.de, 18. September 2020 
heise.de, 3. September 2020

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