Krankenkassen

Welche zahlen auch Anthroposophische Medizin?

Der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Mit einem Zusatzbeitrag, den die Kassen individuell selbst festlegen, können sie ihren zusätzlichen Finanzbedarf decken. Im Jahr 2023 liegt dieser Betrag im Durchschnitt bei 1,6 %. Auf einem Vergleichsportal können Sie eine Übersicht über die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen einsehen. Führt eine Kasse einen solchen Zusatzbeitrag neu ein oder erhöht sie einen bereits bestehenden Zusatzbeitrag, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht (s.u.).

Leistungen der Krankenkassen

Bei der Wahl Ihrer Krankenkasse sollten Sie nicht nur auf den Beitragssatz achten, sondern auch auf die Leistungen sowie den Service der jeweiligen Krankenkasse. So unterscheiden sich die Kassen unter anderem darin, ob sie naturheilkundliche und Anthroposophische Medizin in ihrem Leistungsangebot berücksichtigen oder nicht. Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für anthroposophische Therapien (auch amtlich "Heilmittel" genannt) wie Heileurythmie, Anthroposophische Kunsttherapie und Rhythmische Massagen. 

Vertrag zur Integrierten Versorgung (IV)

Von besonderem Interesse sind Krankenkassen, die einen Vertrag zur Integrierten Versorgung (IV) mit Einrichtungen aus der Anthroposophischen Medizin abgeschlossen haben. Versicherte dieser Kassen haben folgende Vorteile: 

  • Sie erhalten die anthroposophischen Therapien (Heilmittel) ganz normal über ihre Versichertenkarte, wenn sie bei ihrem Arzt diesem IV-Vertrag beitreten. 
  • Ärzte, die zu diesem IV-Vertrag gehören, haben mehr Zeit für ihre Patienten. Die ausführliche Befragung zur Krankheitsvorgeschichte, zur Biographie, zu psychosomatischen Krankheitsaspekten sowie die Beratung werden ihm gesondert honoriert. 

Mit der Wahl einer an einer Integrierten Versorgung teilnehmenden Krankenkasse können Sie dazu beitragen, dass Anthroposophische Ärzte auch als Kassenärzte angemessen für ihre Leistungen am Patienten honoriert werden. 

 

Wir stellen Ihnen ausführliche Informationen zur Erstattung Anthroposophischer Medizin und Therapien, den IV-Verträgen sowie Listen zu Krankenkassen, die die Anthroposophische Medizin und andere nichtverschreibungspflichtige Medikamente erstatten, kostenfrei zur Verfügung. Abonnieren Sie dazu unseren Newsletter hier.

So wechseln Sie die Krankenkasse

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhebt Ihre Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie Ihre Mitgliedschaft in der Krankenkasse kündigen, selbst wenn Sie dort weniger als 12 Monate (sogenannte Bindungsfrist) versichert waren. Das Krankenkassen-Sonderkündigungsrecht ist im §175 des Sozialgesetzbuchs 5 (§ 175 SGB V, Abs. 4 Satz 5) geregelt.

ZWEIMONATIGE FRIST BEACHTEN
Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen einen Zusatzbeitrag schriftlich anzukündigen. In diesem Brief wird das Datum genannt, an dem der Zusatzbeitrag erstmals bezahlt werden muss. Es wird auch als Datum der Fälligkeit des Zusatzbeitrags bezeichnet. Spätestens bis zum Ablauf des Monats, in dem die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt oder ihn erhöht, müssen Sie die Kasse wechseln. Während der zweimonatigen Kündigungsfrist, müssen Sie den Zusatzbeitrag an Ihre alte Krankenkasse zahlen. Erst mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats wird die Kündigung wirksam und der Wechsel in die neue Krankenkasse ist gültig. Sie bleiben also mindestens für zwei weitere Monate bei der alten Krankenkasse versichert.

SOFORTIGES KASSENWAHLRECHT
Seit dem 1. Januar 2021 ist ein Wechsel in eine neue Krankenkasse ohne eine Kündigungs- und Bindungsfrist immer dann möglich, wenn sich das bisherige Versi­cherungsverhältnis ändert, z. B. bei einem Wechsel des Arbeitgebers. Dieses sofortige Krankenkassen-Wahlrecht gilt während der ersten 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn.

RICHTIG KÜNDIGEN
Eine weitere Neuerung zu Beginn des Jahres 2021: Versicherte müssen kein Kündigungsschreiben mehr verfassen und abschicken, wenn sie Mitglied einer anderen Krankenkasse werden möchten. Stattdessen können sie einfach die neue Kasse auswählen und ihr beitreten, z. B. online über den Krankenkassen-Wechselservice.

Die neue Krankenkasse meldet den Beitritt der bisherigen Krankenkasse automatisch über ein neues Meldeverfahren. Dieser Vorgang ersetzt die bisherige schriftliche Kündigung. Diese ist jedoch weiterhin nötig, wenn man aus der GKV ganz austritt, z. B. bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung oder einen Umzug ins Ausland.

Arbeitnehmer*innen müssen ihren Arbeitgeber formlos über den Krankenkassenwechsel informieren. Dem Arbeitgeber wird ebenfalls über das elektronischen Meldeverfahren die Mitgliedschaft von der neuen Krankenkasse bestätigt. Wer arbeitslos ist, informiert die Agentur für Arbeit, Rentner*innen den Rentenversicherungsträger.

UNSER TIPP
Vor einem Kassenwechsel sollten Sie nicht nur die Beitragshöhe genau prüfen, sondern auch, ob die jeweilige Krankenkasse den Service und die Leistungen bietet, die Sie wünschen und benötigen. Informationen zu Krankenkassen, die auch die Kosten für Anthroposophische Medizin übernehmen, finden Sie in unserem Merkblatt.

Private Krankenkassen

In der privaten Kranken-Voll-Versicherung bestimmen Sie durch die Wahl des Tarifs, ob Sie Rechnungen nicht nur von Ärzten und anerkannten Therapeuten, sondern auch von Heilpraktikern einreichen können. Grundlage sind das Hufeland-Leistungsverzeichnis bzw. die Gebührenverordnung der Heilpraktiker. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden bis zu 80 Prozent übernommen.

Während in der Gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzip (Umlagefinanzierung) gilt, zählt in der Privaten Krankenversicherung allein das "persönliche" Risiko. Daher variieren die Tarife für Männer und Frauen und sind auch vom Alter des Versicherten abhängig. Es gibt also eine Fülle ganz unterschiedlicher Angebote in der Privaten Krankenversicherung, so dass pauschale Aussagen kaum möglich sind. Sie sollten im Einzelfall prüfen, welcher Tarif am besten zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt.

Vor Vertragsabschluss findet eine Gesundheitsprüfung statt, die entscheidet, ob Sie in die Versicherung aufgenommen werden. Bei bereits bekannten Vorerkrankungen können "Risikozuschläge" erhoben oder die entsprechende Behandlung vom Leistungsumfang ausgeschlossen werden.

Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung können im Alter deutlich ansteigen. Man kann natürlich auch einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen, so dass die Krankenversicherung erst ab einem höheren Betrag greift. Ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenkasse ist meist nicht mehr oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Deshalb sollten Sie gut überlegen, ob es für Sie vorteilhaft ist, sich privat zu versichern, oder ob es schon genügen würde, eine private Zusatzversicherung z. B. für einen Krankenhausaufenthalt abzuschließen. 

Solidargemeinschaften

Solidargemeinschaften sind eine Alternative zu Krankenkassen, um sich für den Fall der Erkrankung abzusichern. In Solidargemeinschaften finden sich Menschen zusammen, die sich bei Krankheit und Gesunderhaltung gegenseitig unterstützen. Die Kosten dafür werden gemeinsam getragen, die Mitglieder stehen sich in vielfältiger Weise helfend zur Seite. 

In Deutschland gibt es verschiedene Solidargemeinschaften: 

Bundesarbeitsgemeinschaft von Selbsthilfeeinrichtungen – Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen e.V. (BASSG)

ARTABANA Deutschland Solidargemeinschaft e.V.

Samarita Solidargemeinschaft e.V. 

SOLIDAGO-Bundesverband Solidargemeinschaft für Gesundheit e.V.

Zusatzversicherungen

Seit 2004 sind die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel und damit der größte Teil der Arzneimittel der "besonderen Therapierichtungen" (anthroposophische, homöopathische und pflanzliche Arzneimittel) aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Nur in Ausnahmefällen dürfen Ärzte die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel noch zu Lasten der Krankenkassen verordnen (z. B. für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr). Die meisten Kassenpatienten jedoch müssen leider diese gut verträglichen und nebenwirkungsarmen Naturarzneimittel selbst bezahlen.

Sie können diese Leistungen jedoch über eine Zusatzversicherung abdecken. Solche Zusatzversicherungen bieten sowohl die gesetzlichen wie auch die privaten Krankenversicherungen an. Welche Versicherung die günstigste ist und ob sie sich überhaupt lohnt, müssen Sie für Ihren Fall individuell prüfen. Auf folgende Punkte sollten Sie beim Versicherungsvergleich achten:

  • Viele Zusatzversicherungen bieten verschiedene Leistungen nur im Paket an: Zuschüsse zu Naturheilmitteln und -therapien gibt es häufig in Kombination mit Zahnersatz, Brillen/Kontaktlinsen und/oder Psychotherapie. Nicht jeder braucht alle diese Leistungen! 
  • Häufig wird auch unterschieden, ob Kosten nur für Ärzte für Naturheilverfahren oder auch für Heilpraktiker erstattet werden. 
  • Die Versicherungen unterscheiden sich bei der Höhe der Zuschüsse wie auch bei der jährlichen Kostenobergrenze. Nicht selten gibt es in den Anfangsjahren Wartezeiten oder Leistungsobergrenzen. 
  • Die Höhe der zu zahlenden Beiträge ist in der Regel nach Alter gestaffelt; einige Versicherungen fragen auch nach Vorerkrankungen. 

Hier ist viel Bewegung auf dem Markt. Deshalb können wir hier keine konkreten Empfehlungen geben. Wägen Sie gut ab, ob so eine Zusatzversicherung für Sie wirklich Vorteile bietet.