Was ist, wenn ich eines Tages nicht mehr dazu in der Lage bin, Entscheidungen für mich selbst und meine Gesundheit zu treffen? Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung – Es gibt eine Menge Vordrucke und Formulare, die man im Alter ausgefüllt haben soll. Aber was sind eigentlich die Unterschiede dabei und was müssen wir wirklich regeln?  Das wollten wir genauer wissen und haben einen Experten befragt: Peter Schneider, Geschäftsführer des Anthropos Betreuungsvereins Stuttgart e.V.

Herr Schneider, Sie beraten täglich Menschen, die wissen wollen, wie man sich absichert, falls man sich einmal nicht mehr selbst kümmern kann. Welche Möglichkeiten hat man da?

Jeder Bürger und jede Bürgerin kann und sollte auch privat Vorsorge treffen für den Fall der Handlungsunfähigkeit. Denn wenn man in gesunden Zeiten selbstbestimmt und klug vorsorgt, erspart man sich die Fremdbestimmung von außen, zu der es leicht kommen kann, wenn nichts geregelt ist. Legen Sie zum Beispiel in einer Vorsorgevollmacht fest, wer Sie im Bereich Gesundheit, Finanzen und Aufenthaltsort vertritt. In einer Patientenverfügung können Sie darüber hinaus regeln, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen.

Eine Betreuungsverfügung kommt nur dann ins Spiel, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht vergeben können oder wollen.

Was gibt es rein technisch zu beachten, wenn man sich für den Fall der Fälle vorbereiten möchte? 

Die Dokumente müssen um gültig zu sein immer im Original vorgelegt werden, außerdem ist es wichtig, dass alle Beteiligten Bescheid wissen, wo die Dokumente abgelegt sind.

Eine Vorsorgevollmacht sollte auch von einer öffentlichen Einrichtung beglaubigt werden.
Wir empfehlen zusätzlich eine Registrierung der Dokumente beim zentralen Vorsorgeregister der Notare, aber auch Betreuungsvereine, Rechtsanwälte und Notare können die Registrierung vornehmen.

Das klingt für einige vielleicht doch kompliziert, sollte ich mir besser Hilfe holen?

Eine Beratung macht auf jeden Fall Sinn, auch um erst einmal herauszufinden, was für Sie persönlich passend ist und der richtige Weg sein könnte. Unterstützung gibt es da bei den anerkannten Betreuungsvereinen, Rechtsanwälten und auch Notaren.


Vielen Dank! Einen ausführlicheren Einstieg ins Thema geben Sie ja dann auch am 18. November in einem Online-Vortrag bei uns, wir sind schon sehr gespannt!

Mehr Infos: https://www.betreuungsverein-stuttgart.de/?page_id=1638

https://www.vorsorgeregister.de

 

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