In der privaten Kranken-Voll-Versicherung bestimmen Sie durch die Wahl des Tarifs, ob Sie Rechnungen nicht nur von Ärzten und anerkannten Therapeuten, sondern auch von Heilpraktikern einreichen können. Grundlage sind das Hufeland-Leistungsverzeichnis bzw. die Gebührenverordnung der Heilpraktiker. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel werden bis zu 80 Prozent übernommen.

Während in der Gesetzlichen Krankenversicherung das Solidaritätsprinzip (Umlagefinanzierung) gilt, zählt in der Privaten Krankenversicherung allein das "persönliche" Risiko. Daher variieren die Tarife für Männer und Frauen und sind auch vom Alter des Versicherten abhängig. Es gibt also eine Fülle ganz unterschiedlicher Angebote in der Privaten Krankenversicherung, so dass pauschale Aussagen kaum möglich sind. Sie sollten im Einzelfall prüfen, welcher Tarif am besten zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt.

Vor Vertragsabschluss findet eine Gesundheitsprüfung statt, die entscheidet, ob Sie in die Versicherung aufgenommen werden. Bei bereits bekannten Vorerkrankungen können "Risikozuschläge" erhoben oder die entsprechende Behandlung vom Leistungsumfang ausgeschlossen werden.

Die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung können im Alter deutlich ansteigen. Man kann natürlich auch einen Vertrag mit Selbstbeteiligung wählen, so dass die Krankenversicherung erst ab einem höheren Betrag greift. Ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenkasse ist meist nicht mehr oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Deshalb sollten Sie gut überlegen, ob es für Sie vorteilhaft ist, sich privat zu versichern, oder ob es schon genügen würde, eine private Zusatzversicherung z. B. für einen Krankenhausaufenthalt abzuschließen.