September 2025: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) arbeitet seit Jahren daran, die Lehren aus der Corona-Pandemie in verbindliche Regeln zu gießen. Bereits 2005 wurden die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) beschlossen, die seither das Fundament der weltweiten Pandemievorsorge bilden. Nach den Erfahrungen der Covid-19-Krise wurden diese Vorschriften 2024 erneut überarbeitet – mit dem erklärten Ziel, Mitgliedstaaten besser auf künftige globale Gesundheitsgefahren vorzubereiten.

Deutschland steht nun vor der Umsetzung: Am 16. Juli 2025 brachte die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)“ ins parlamentarische Verfahren ein (Bundesratsdrucksache 392/25). Völkerrechtlich treten die neuen Regeln am 19. September 2025 in Kraft, das Zustimmungsgesetz soll sie innerstaatlich verbindlich machen.

Der brisante Passus

Im Anhang der geänderten IGV taucht eine Formulierung auf, die weitreichende Folgen haben kann. Wörtlich heißt es, Staaten müssten künftig „Kernkapazitäten zur Risikokommunikation, einschließlich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation“ vorhalten. Was zunächst wie eine technische Ergänzung klingt, ist in Wahrheit hochproblematisch: Wer bestimmt, was Desinformation ist? Geht es um absurde Mythen – wie die Behauptung, Alkohol könne Covid-19 heilen – oder können auch kritische Stimmen zu Regierungsentscheidungen und wissenschaftlichen Mehrheitsmeinungen darunterfallen? Genau diese Unklarheit macht den Passus so gefährlich.

Der Gesetzentwurf benennt ausdrücklich mehrere Grundrechte, die durch die Umsetzung berührt werden könnten: das Recht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, das Brief- und Postgeheimnis sowie die Freizügigkeit. Doch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Artikel 5 GG) taucht dort nicht auf – obwohl es doch das erste ist, das beim Kampf gegen angebliche „Desinformation“ in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Die Sorge liegt nahe: Wenn der Staat verpflichtet wird, Strukturen gegen Desinformation aufzubauen, könnte dies zum Einfallstor für staatliche Zensur werden. Wer legt fest, welche Informationen wahr oder falsch sind? Welche Debatten dürfen noch geführt werden?

Die jüngste Vergangenheit zeigt, wie gefährlich eine vorschnelle Einordnung sein kann. Während der Pandemie wurden Aussagen wie „die Impfung sei nebenwirkungsfrei“ oder „Geimpfte stecken niemanden mehr an“ als gesichert dargestellt – und dienten sogar als Grundlage für massive Kampagnen. Später stellte sich heraus: Diese Botschaften waren so nicht haltbar. Wer damals widersprach, galt schnell als „Verschwörungstheoretiker“. Unter dem neuen Rahmen hätte solcher Widerspruch womöglich noch konsequenter unterdrückt werden können.

Auch kritische Wissenschaftler wie der US-Professor Jay Bhattacharya, der Lockdowns und Impfpflichten hinterfragte, wurden lange marginalisiert. Heute leitet er die US-Gesundheitsbehörde NIH. Ein Beispiel dafür, dass „Abweichler“ von gestern die Vordenker von morgen sein können.

GESUNDHEIT AKTIV meint dazu:

Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ ) warnte bereits vor einer „Stunde der Pandemie-Zensoren“ und der Gefahr eines „Wahrheitsministeriums“. Auch wenn man diese Zuspitzung nicht teilen muss, ist klar: Vertrauen in die Gesundheitspolitik entsteht nicht durch Zensur, sondern durch Offenheit, Vielfalt und Transparenz.

Wir sagen deutlich: Ein Gesundheitssystem braucht kritische Stimmen, unterschiedliche Perspektiven und die Freiheit, Fehler benennen zu dürfen. Wer den Umgang mit „Desinformation“ unklar regelt, gefährdet diese Grundlagen.

Darum fordern wir: Bundestag und Bundesrat dürfen den Gesetzentwurf nicht einfach durchwinken. Es braucht eine breite öffentliche Debatte, wie Pandemievorsorge und Grundrechte in Einklang gebracht werden können – ohne ein Pandemie-Wahrheitsministerium, aber mit echter Aufklärung.

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