Vorsorgevollmacht versus Patientenverfügung

Was regeln im Alter?

Was passiert, wenn Sie plötzlich nicht mehr handlungsfähig sind? Sei es durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder eine Demenz? Viele Menschen glauben ganz selbstverständlich, dass so einem Fall die nächsten Verwandten an Ihrer statt alle notwendigen medizinischen Entscheidungen treffen dürften.

Diese Annahme ist allerdings grundfalsch. Vielmehr wird vom zuständigen Amtsgericht ein Betreuer bestellt, der von nun an die diesbezügliche Entscheidungsbefugnis hat. Diese Person kann jemand aus der Familie sein, muss es aber nicht, denn die Auswahl obliegt dem Amtsgericht.

Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es ab dem 01. Januar 2023 für Ehepartner, die dann ein Notvertretungsrecht (Ehegattenvertretungsrecht) haben und sich in Gesundheitsfragen für die Dauer von sechs Monaten gegenseitig vertreten dürfen. Ist der fragliche Zeitraum jedoch länger, tritt wieder das oben geschilderte Problem ein.

Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt oder vom Arzt angesprochen wird, hört meistens das Wort Patientenverfügung. Diese regelt medizinische Entscheidungen im Vorfeld; so beispielsweise, ob man als Komapatient künstlich am Leben erhalten werden möchte oder nicht. (Wer eine Patientenverfügung macht, sollte hierfür eine ausführliche ärztliche Beratung in Anspruch nehmen.)

Daher sind Patientenverfügungen häufig allgemein gehalten und pauschal formuliert. Vor allem aber kann man im Vorhinein kaum alle Eventualitäten abdecken oder gar einen Behandlungsverlauf vorhersehen. Daher sind Patientenverfügungen oft unbrauchbar, was in der Folge nicht selten zu unwürdigen Zuständen für den Patienten selbst, aber auch für die Angehörigen führt.

Besser ist es, wenn jeder Einzelne -- auch bereits in jungen Jahren -- vorab regelt, wer im medizinischen Notfall Entscheidungen treffen soll, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollte. GESUNDHEIT AKTIV empfiehlt dazu eine sogenannte Vorsorgevollmacht anzufertigen, in der Sie selbstbestimmt festlegen, wer im Ernstfall in Ihrem Sinne medizinische Entscheidungen treffen soll. Nehmen Sie sich Zeit, in Ruhe zu überlegen, wer Ihre Vertrauensperson sein soll und sprechen Sie mit dieser ausführlich über Ihre Vorstellungen im Fall der Fälle.

GESUNDHEIT AKTIV hat in Zusammenarbeit mit dem Experten Dr. med. Paolo Bavastro den Vordruck Vorsorgevollmacht erstellt. Nutzen Sie diesen gerne für Ihre persönliche Vorsorgevollmacht.