Ab sofort dürfen Hunde, Katzen und andere Haustiere wieder mit homöopathischen Mitteln behandelt werden, die eigentlich für Menschen gedacht sind. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden.

Seit dem 28.Januar gilt in Deutschland das neue Tierarzneimittelgesetz – und eine der neuen Regelungen sorgte sehr schnell für Aufruhr unter Tierheilpraktiker:innen: der Tierarztvorbehalt für die Arzneimittelanwendung bei Tieren. Und zwar nicht nur für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel und veterinärmedizintechnische Produkte, sondern auch für Humanarzneimittel, das heißt eben auch nicht verschreibungspflichtige homöopathische Humanarzneimittel. Diese dürfen demnach weder von Tierhalter:innen noch anderen Personen, wie etwa Heilpraktiker:innen, bei Tieren angewendet werden. Andernfalls droht eine Ordnungsstrafe. 

Dagegen haben nun vier Frauen geklagt, alle vier arbeiten als Tierheilpraktiker:innen, beziehungsweise -homöopathinnen und sehen sich durch die Regelung in ihrer Berufsfreiheit deutlich eingeschränkt, mehr noch, sie bedeutet ein faktisches Berufsverbot. Darüber hinaus sah sich eine der Klägerinnen auch in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit verletzt, da sie auch Tierhalterin ist.

In seinem am 16.11. veröffentlichten Beschluss stellt das Bundesverfassungsgericht nun fest, dass der entsprechende Paragraf im Gesetz tatsächlich gegen die Berufsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit verstößt und damit keine Gültigkeit hat. Zwar sei der Tierarztvorbehalt durchaus aus guten Gründen an dieser Stelle formuliert worden, nämlich um die Qualität der Diagnostik und Therapie in der medizinischen Behandlung von Tieren zu sichern und somit den Tierschutz zu stärken, allerdings sei die Regelung nicht verhältnismäßig. Tierheilpraktiker:innen, die klassisch homöopathisch arbeiten und daher meist hochpotenzierte, nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika anwenden, seien existenziell betroffen, eine Berufsausübung weitgehend nicht mehr möglich, da es für diesen Therapieansatz keine Mittel speziell für Tiere gibt. Zudem stellte das Gericht fest, dass die Anwendung von registrierten Humanhomöopathika keinerlei Gefahren für die Gesundheit von Tier, Mensch oder Umwelt berge. Daher dürfen zukünftig auch Tierhalter:innen Hund oder Katze wieder mit Globuli versorgen.

 

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