Newsletter Mai 2021 - Noch in dieser Legislaturperiode will Gesundheitsminister Spahn eine „bessere, fachlich hergeleitete Personalbemessung“ für die Pflege im Krankenhaus gesetzlich festlegen. Damit kommt er einer Forderung entgegen, die Klinikdirektoren schon lange an ihn herangetragen haben, weil sie mit der zurzeit geltenden Pflegepersonaluntergrenze unzufrieden sind. Schon Anfang 2020 hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Deutsche Pflegerat und ver.di eine „Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR)“ vorgelegt. Bislang hatte Spahn diese nicht weiter beachtet. Offenbar kommt jetzt aber Bewegung in die Sache.

Er sei sich mit den drei Verbänden einig, dass man ein Personalbemessungsinstrument wie die PPR brauche, sagte Spahn. Um den Bedarf zu ermitteln, sei das allerdings zu wenig und eigne sich höchstens als Provisorium. Ein solches gebe es aber jetzt schon, weil bereits festgelegt sei, dass die Personalkosten für die Pflege refinanziert werden müssen.

Die Krankenhäuser müssten sich stärker miteinander vernetzen, um eine „abgestimmte, qualitätsgestützte Versorgung“ zu erreichen, meine Spahn: „Je besser die Versorgung abgestimmt ist, desto eher kann man auch über andere Vergütungssysteme nachdenken.“ Dafür wolle er noch in dieser Legislaturperiode ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen.

Dem Pflegenotstand wird das allerdings auf absehbare Zeit kaum abhelfen – dazu liegt zu viel im Argen. Deshalb spricht sich der Präsident des Verbandes der Krankenhausdirektoren (VDK), Josef Düllings, dafür aus, die Kliniken nicht nur besser zu vernetzen, sondern eine grundlegende Strukturreform einzuleiten, die auch die Digitalisierung, eine Stärkung der ambulanten Bereiche der Medizin, die ambulante Notfallversorgung, die Investitionskostenfinanzierung und vor allem die erdrückende Bürokratie umfasst. Das System der Fallpauschalen sei in die Jahre gekommen und müsse abgelöst werden. 

Quellen:
aerzteblatt.de, 26. April 2021

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