Newsletter Juni 2021 - Der Bundestag hat entschieden: Solidargemeinschaften sind eine zulässige Absicherung im Krankheitsfall und damit eine vollwertige Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Damit haben die Solidargemeinschaften nun endlich Rechtssicherheit.

Der Gesetzgeber verpflichtet die Gemeinschaften mit seinem Beschluss hauptsächlich zu zwei Kriterien – sie müssen ihren Mitgliedern Leistungen in „Art, Umfang und Höhe” der gesetzlichen Kassen garantieren und zudem ihre Leistungsfähigkeit von Gutachtern regelmäßig überprüfen lassen – beides erfüllen die Solidargemeinschaften schon seit langem. Die mangelnde Festlegung auf diese Kriterien hatte in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, dass Krankenkassen ihren Mitgliedern den Wechsel verweigerten, zudem erkannten die Finanzämter die Absetzbarkeit der Mitgliedsbeiträge nicht an. Das hat jetzt ein Ende.

Grundsätzlich ist die Idee einer Solidargemeinschaft in der Krankenversicherung nicht neu und geht auf die ersten berufsständischen Unterstützungskassen der 1920er und 30er Jahre zurück. Sie sicherten bestimmte Berufsgruppen für den Krankheitsfall ab. Seit den 1970er Jahren nahm die Zahl der Solidargemeinschaften zu, weil sie ein Gegenmodell zu den bestehenden Krankenversicherungen bildeten, die meist nur Behandlungsmethoden aus der konventionellen Medizin erstatteten, nicht aber zusätzliche Verfahren wie Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Naturheilkunde, Chinesische Medizin, Ayurveda. In den Solidargemeinschaften entscheiden die Mitglieder selbst über die für sie geeigneten Behandlungsformen. Ein klar definierter Leistungskatalog, der einzelne Methoden von vornherein ausschließt, besteht nicht.

Der Verband der privaten Krankenversicherer kritisiert den Beschluss des Bundestages als „unverantwortlich”, da im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Auflösung einer Solidargemeinschaft deren Mitglieder von der GKV oder PKV übernommen werden müssen, ohne dass sie in dieses System jemals eingezahlt hätten. Ob solche Fälle allerdings eintreten (die Solidargemeinschaften rückversichern sich auch selbst) und in welchem Maße, bleibt zunächst reine Spekulation. Bislang sind etwa 20.000 bis 25.000 Menschen in Deutschland solchen Gemeinschaften organisiert.

Quellen:
Pressemitteilung der Samarita, 18. Mai 2021
aerztezeitung.de, 20. Mai 2021
boerse-online.de, 3. Juni 2021
procontra-online.de, 4. Juni 2021

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