Berlin, 26. Juni 2019 - Wenn es nach Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) geht, ist jeder Mensch bei Feststellung seines Hirntodes automatisch ein Organspender, es sei denn, er hat sich deutlich dagegen positioniert und seine Weigerung in ein Register eintragen lassen. Diese Widerspruchsregelung soll nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers demnächst Gesetz werden.

Es gibt allerdings einen Gegenentwurf zu diesem Vorhaben: Annalena Baerbock (Bündnis 90/Grüne) hat zusammen mit anderen Parlamentarier*innen aus verschiedenen Fraktionen ein Gesetz entworfen, das wie bisher darauf setzt, dass jeder selbst entscheiden muss, ob er seine Organe im Todesfall spenden möchte oder nicht. Einziger Unterschied zu bisher ist, dass alle Bürger*innen bei bestimmten Anlässen (Beantragung von Pass oder Personalausweis oder Führerschein) gezielt gebeten werden, sich Gedanken zu diesem Thema zu machen und einen Organspendeausweis auszufüllen. Dieser birgt – anders als oft suggeriert – ja auch die Möglichkeit für ein „Nein“ oder ein differenziertes „Ja“ (nur bestimmte Organe dürfen entnommen werden). Bisher haben erst knapp 40 Prozent der Deutschen ihre Entscheidung in einem Organspendeausweis dokumentiert. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass man die Entscheidung erstmal noch überdenken kann – niemand wird gezwungen, sich sofort dafür oder dagegen auszusprechen und den Ausweis auszufüllen. Es soll aber angeregt werden, sich mit dieser Frage gezielt auseinanderzusetzen. 

Katja Kipping (Linke), Mitinitiatorin dieses Entwurfs, sagte in der Debatte: „Wir wollen, dass möglichst viele Menschen sich bewusst für ein ‚Ja‘ entscheiden. Jens Spahn dagegen möchte, dass möglichst wenige ‚Nein‘ sagen.“ Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), die diesen Entwurf ebenfalls unterstützt, meinte, das deutsche Recht sehe es nicht vor, „Schweigen als Willenserklärung umzudeuten“. Auch die katholische und evangelische Kirche sowie die Stiftung Patientenschutz unterstützt diese Regelung. Denn immer noch mangele es an einer eindeutigen Aufklärung der Bevölkerung, und viele wüssten nicht, wie eine Organspende den Sterbeprozess verändere. Darüber müsse Klarheit geschaffen werden.

Gegner*innen des Baerbock-Vorschlags führen an, dass noch gänzlich unklar sei, was so ein Gesetz an Kosten mit sich bringen würde. Denn eine ergebnisoffene ärztliche Beratung zur Organspende, die alle zwei Jahre vorgesehen ist, muss ja vergütet werden. Theoretisch kämen damit auf die Krankenkassen alle zwei Jahre Kosten in Höhe von 730 Millionen Euro zu.

Quellen
Süddeutsche Zeitung, 26. Juni 2019 und aerztezeitung.de, 17. Juni 2019

zurück zur Übersicht