Juni 2024: Rund 8.500 Schwerstkranke stehen momentan auf Wartelisten für eine Organtransplantation, die Zahl der Organspender:innen ist hingegen seit Jahren abnehmend, im Jahr 2022 waren es beispielsweise 869. Zahlen hinter denen jeweils ein menschliches Schicksal steht, auf beiden Seiten.
Um die Zahlen auf der Spender:innenseite zu erhöhen, hat nun eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen erneuten Anlauf für die sogenannte „Widerspruchslösung“ gestartet. Bei dieser Art der Regelung würde man davon ausgehen, dass zunächst einmal jede:r bereit ist, Organe zu spenden. Nur wer ausdrücklich zu Lebzeiten widerspricht, käme dann als Spender:in nicht in Frage. Der erste Anlauf für eine solche Reform war im Januar 2020 gescheitert. In einer namentlichen Abstimmung im Bundestag votierten damals lediglich 292 Abgeordnete für eine Widerspruchsregelung, 379 stimmten dagegen. Dennoch wird das Thema immer wieder auf die Agenda gesetzt – auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach machte sich mehrfach stark für die Widerspruchslösung, das Problem der viel zu wenigen Organspenden ließe sich seiner Meinung nach nur auf diesem Weg lösen.
GESUNDHEIT AKTIV meint: Es ist mehr als tragisch, wenn Menschen, die eine Organspende brauchen und wollen, kein passendes Organ erhalten können. Aber bereits 2020 hat der Bundestag die ethischen Argumente für und gegen die Widerspruchslösung intensiv und sorgfältig diskutiert und aus gutem Grund mit Nein gestimmt. Es gibt demnach keine wirkliche Begründung dafür, das nun erneut anzugehen. Vor allem da die damals vom Bundestag beschlossenen Initiativen, mit denen die Organspende gefördert werden sollten, bislang nur sehr schleppend umgesetzt wurden. Immerhin ist nun im März dieses Jahres das Online-Register, in dem Menschen ihre Spendenbereitschaft angeben und sich informieren können, mit einer Verzögerung von zwei Jahren an den Start gegangen. Ein erster Schritt hin zu mehr Aufklärung und Transparenz - aber wenn man ein ganzes Land zu Spendern machen möchte, die sich bei Nichtwollen proaktiv um einen Widerspruch bemühen müssen, ist noch deutlich Luft nach oben in der Informationspolitik.
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